Wochenzusammenfassung #replay No. 5: Windows-Netzwerkproblem, Verlinkungs-Urteil, Prozessor-Wiedergeburt

Ein obskures Windows-Netzwerk-Problem belegt den Spitzenplatz der heise-online-Woche. Ein sehr umstrittener Urteilsspruch hat die Leser allerdings insgesamt noch mehr bewegt.

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Wochenzusammenfassung #replay No. 5: Windows-Netzwerkproblem, Verlinkungs-Urteil, Prozessor-Wiedergeburt
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Eine Meldung über ein lästiges Netzwerkproblem vieler Windows-10-Installationen interessierte im Laufe der vergangenen Woche die meisten Leser von heise online: Obwohl die Rechner völlig korrekt so konfiguriert sind, die IP-Adresseinstellungen per DHCP anzufordern, schließen sie den Boot-Vorgang ohne gültige IP-Adresse ab. Glücklicherweise gibt es gleich mehrere Workarounds.

Ein anderes Thema hat die Leser aber noch mehr bewegt, nämlich ein sehr umstrittenes Urteil des Landgerichts (LG) Hamburg zum Thema Linkhaftung. Drei Meldungen dazu belegen die Plätze zwei bis vier und hatten insgesamt mehr Besucher als die Windows-Meldung. Nach dem Urteil haftet der Betreiber einer gewerblich betriebenen Website auch ohne Kenntnis für urheberrechtsverletzende Inhalte, die er verlinkt. Das Gericht hat sich dabei der Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofs angeschlossen, das von einem Personenkreis "mit Gewinnerzielungsabsicht" zu erwarten sein, dass er "die erforderlichen Nachprüfungen vornimmt, um sich zu vergewissern, dass das betroffene Werk nicht unbefugt veröffentlicht wurde".

AMDs Hoffnungsträger: RyZen erscheint laut Hersteller im ersten Quartal 2017.

Dieses Urteil dürfte für viel Rechtsunsicherheit sorgen, weil in der Praxis niemand beim Verlinken auf eine fremde Site sicherstellen kann, dass sich dort keine urheberrechtsverletzenden Inhalte befinden. Um zu demonstrieren, vor welche Probleme das Urteil Website-Betreiber stellt, hat der Justitiar von Heise Medien einfach mal beim Landgericht Hamburg nachgefragt, ob deren Seiten risikolos verlinkbar sind. Das Gericht will die Rechtmäßigkeit seiner Online-Inhalte aber nicht rechtsverbindlich erklären. Leser fr.osch begründet ausführlich, warum er das Urteil für eine "Perversion unserer Rechtsordnung" hält. Und Zwilling66 verweist auf das Impressum des Landgerichts. Dort steht zu Links auf Webseiten Dritter: "Die Verantwortung für diese fremden Inhalte liegt ausschließlich bei dem Anbieter."

Platz fünf des Wochen-Rankings nimmt AMDs erster Zen-Prozessor namens RyZen ein, der AMDs Prozessoren nach vielen Jahren der Intel-Dominanz endlich wieder konkurrenzfähig machen soll. Das Hochrüsten bei CPUs lässt Leser blackFin eher kalt: "Meine CPU hat mehr Ressourcen, als ich im Alltag je verwenden könnte, selbst moderne Spiele reizen den 5820K nicht wirklich aus."

Yahoo musste erneut einen Hack seiner Kundendaten eingestehen, bei dem eine Milliarde Accounts betroffen waren. Ein Bericht gibt einen Einblick in die Arbeit der Facebook-Kontrolleure. United Internet (u.a. 1&1) will Strato kaufen. Und der erste von insgesamt drei geplanten Star-Wars-Ablegern ist in den Kinos. Der Kollege, der den Film zunächst konsequent Rouge One genannt hatte, hat seine Strafarbeit bereits abgeleistet. (jo)