Bundesrat befürwortet prinzipiell geplantes EU-Leistungsschutzrecht

Die Länderkammer hat umfassend zu den Plänen der EU-Kommission zur Urheberrechtsreform Stellung genommen. Beim Leistungsschutzrecht fordert sie Nachbesserungen, die Nutzerrechte gehen ihr noch nicht weit genug.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 25 Kommentare lesen
Bundesrat befürwortet prinzipiell geplantes EU-Leistungsschutzrecht

(Bild: Bundesrat / Scheffel)

Lesezeit: 3 Min.
Inhaltsverzeichnis

Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich den Vorschlag der EU-Kommission, ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger im Internet auf europäischer Ebene einzuführen. Dadurch könnten "redaktionelle, journalistische Leistungen und deren redaktionelle Aggregation gegenüber Plattformen geschützt und Verwerterrechte gestärkt werden", heißt es in einer am Freitag abgegebenen Stellungnahme zum Richtlinienentwurf "für das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt".

Die Länderkammer will aber erreichen, dass "kleinste Textausschnitte" (oder sogenannte "Snippets") nicht erfasst und von der Vergütungspflicht ausgenommen werden sollen. An diesem Punkt müsse der europäische Gesetzgeber nachbessern.

Die Abstimmung war bis zuletzt umkämpft. Der Wirtschaftsausschuss hatte das geplante umfassende Schutzrecht deutlich kritischer gesehen. Dieses könnte die Informationsvielfalt im Internet verringern, meinten die Wirtschaftspolitiker. Innovative Dienste und Startups, die Online-Nachrichten verbreiten, würden durch hohe Lizenzkosten und Rechtsunsicherheiten ausgebremst. Zudem bestehe die Gefahr, dass Suchmaschinen journalistische Texte aus ihren Ergebnissen komplett entfernten. Die Landeschefs übernahmen aber nur die Empfehlungen des Kulturausschusses.

Die Bundesregierung soll demnach zumindest prüfen, ob und gegebenenfalls inwieweit sich das nationale Leistungsschutzrecht seit 2013 "positiv auf die Produktion und die Verfügbarkeit von Inhalten" ausgewirkt habe. Es sei fraglich, ob dieses Instrument wirklich geeignet sei, Verbrauchern einen grenzübergreifenden Zugang zu urheberrechtlich geschützten Inhalten zu erleichtern. Im Gesetzestext müsse zudem klargestellt werden, dass die Linkfreiheit erhalten bleiben solle. Dahingestellt sei zudem, ob die gewählte Schutzdauer von 20 Jahren sachgerecht sei.

Generell stellt der Bundesrat fest, dass sich die Harmonisierung von Nutzerrechten "auf lediglich ausgewählte Bereiche beschränkt". Weitere praxisrelevante und konfliktträchtige Fragestellungen wie etwa der Umgang mit der Privatkopie und "weiteren Formen angemessener, nicht kommerzieller Nutzungen" blieben ausgeklammert. Den Ländern scheinen die vorgeschlagenen Regeln so "noch zu sehr in alten Verwertungs- und Wertschöpfungsmodellen verhaftet".

Der digitalen Mediennutzung etwa an Hochschulen, Forschungsinstitutionen und Einrichtungen des Kulturerbes würde bislang nur unzulänglich Rechnung getragen, moniert der Bundesrat. Unberücksichtigt blieben etwa Studienresultate, wonach Ausnahmen vom exklusiven Verwerterrecht für Bildung und Forschung "generell keine Auswirkungen auf den Primärmarkt haben". So würden noch nicht "verlässlich die europarechtlichen Voraussetzungen" für vom Bundesrat geforderte allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke geschaffen.

Klauseln zum Text- und Data-Mining seien mit zusätzlicher Bürokratie und Kosten verbunden und dürften dazu führen, dass die Nutzungserlaubnis erst "nach einer Einigung zwischen einer unter Umständen Vielzahl von Beteiligten zum Tragen kommen kann", befürchtet der Bundesrat. Zudem gehe daraus im Umkehrschluss hervor, dass Firmen, die innovative Big-Data-Anwendungen oder Suchtechnik anbieten, für ihre Webanalysen sogar "mit sämtlichen Urhebern von Inhalten im Internet Lizenzen abschließen müssten".

Nutzerrechte dürften durch DRM-Systeme möglichst nicht generell außer Kraft gesetzt oder unterlaufen werden, unterstreicht der Bundesrat. Rechtmäßig erworbene digitale Güter wie E-Books sollten weiterverkauft werden dürfen. Dafür der Verkäufer keine Kopien des digitalen Werks zurückbehalten. (anw)