Presseähnlich oder nicht? ARD und Verleger suchen Lösung im Online-Streit

In dem jahrelangen Streit über die Online-Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender versuchen ARD und die Zeitungsverleger nun offenbar, einen Kompromiss zu finden. Damit würden die Sender die Textmenge ihrer Angebote reduzieren.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 64 Kommentare lesen
Tagesschau-App

Immer wieder die Tagesschau-App: Über das Online-Angebot der ARD-Nachrichten wurde wiederholt vor Gericht gestritten.

(Bild: dpa)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Volker Briegleb

Die Zeitungsverleger und die ARD versuchen, den Streit über die Online-Aktivitäten der ARD-Anstalten beizulegen. Dabei geht es im Kern um die Frage, wie viel Text die Sender online präsentieren dürfen. Nicht zulässig sind "presseähnliche" Angebote. Inzwischen gebe es einen Lösungsvorschlag, sagte Helmut Verdenhalven, Mitglied der Geschäftsleitung im Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und verantwortlich für Medienpolitik. Dieser Vorschlag sehe vor, dass die ARD zwei Drittel der Inhalte auf ihren Startseiten für Video- und Audiomaterial reserviere. Zuerst hatte das NDR-Medienmagazin Zapp am Dienstag online darüber berichtet.

"Es ist richtig, es gibt Gespräche", sagte ein ARD-Sprecher. "Es ist allerdings eine sensible Materie, zu der wir uns noch nicht äußern möchten." Verdenhalven zufolge ist bei einem Treffen, an dem unter anderem die ARD-Vorsitzende Karola Wille und BDZV-Präsident Mathias Döpfner teilgenommen haben, über den Vorschlag gesprochen worden, den nun die ARD-Intendanten beraten müssten. "Wir hoffen noch in diesem Jahr auf eine Entscheidung", sagte Verdenhalven.

BDZV und die ARD sind bereits seit längerem im Gespräch über ein gemeinsames Papier. "Die ARD-Intendanten müssen nun entscheiden, ob sie diesen Schritt gehen möchten", teilte der Verband mit. "Ziel des BDZV bleibt, dass die Textmengen in den Online-Angeboten der Sender deutlich reduziert werden."

Der Streit gärt seit Jahren. Mit 2009 in Kraft getretenen Änderungen des Rundfunkstaatsvertrags wurde EU-Recht umgesetzt, das den Online-Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Sender Grenzen setzt. So müssen die Sender viele Inhalte nach sieben Tagen wieder vom Netz nehmen und dürfen den Verlagen nicht mit "presseähnlichen" Angeboten Konkurrenz machen.

Auch um die App der Tagesschau gab es in dieser Hinsicht Streit, der wiederholt vor Gericht ausgetragen wurde. Nachdem sich auch der Bundesgerichtshof mit der Tagesschau-App befassen musste, hat das Oberlandesgericht Köln zuletzt festgestellt, dass die App in der beklagten Version als "presseähnlich" einzustufen sei. Nun suchen die Beteiligten offenbar nach einer einvernehmlichen Lösung – wohl auch, um nicht jedes neue Angebot vor Gericht durchzufechten. (Mit Material der dpa) / (vbr)