Keine Pausen: Apple muss 2 Millionen Dollar an Retail-Mitarbeiter zahlen

Ehemalige US-Angestellte haben dem iPhone-Konzern in einer Sammelklage verschiedene Arbeitsrechtsverletzungen vorgeworfen – darunter den Wegfall vorgeschriebener Essenspausen.

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Angela Ahrendts

Apples neue Retail-Chefin Angela Ahrendts.

(Bild: dpa, Dan Himbrechts)

Lesezeit: 2 Min.

Ein Gericht hat Apple die Zahlung von 2 Millionen Dollar an US-Retail-Mitarbeiter auferlegt, wie der Anwalt der Klägerseite gegenüber dem Nachrichtensender CNN mitteilte – möglicherweise falle der Betrag noch höher aus. Ehemalige Retail-Mitarbeiter haben 2011 Klage eingereicht, sie werfen Apple unter anderem vor, nicht die vorgeschriebenen Pausen einzuräumen. Alle vier Stunden ist nach kalifornischem Arbeitsrecht eine zehnminütige Pause vorgesehen sowie eine halbstündige Essenspause, wenn die Arbeitszeit länger als fünf Stunden dauert, wie der Nachrichtensender anmerkt.

Die Klage erreichte 2014 den Status einer Sammelklage, die damit gut 20.000 Mitarbeiter abdeckt, die zwischen 2007 und 2012 in einem der kalifornischen Apple-Läden gearbeitet haben. Wie viel der 2 Millionen Dollar an die Mitarbeiter geht, bleibt vorerst offen – selbst unter Ausklammerung der Anwaltskosten wären dies nur rund 100 Dollar für jeden in der Sammelklage berücksichtigten Angestellten. Ob Apple gegen das Urteil in Berufung zieht, ist noch nicht bekannt, ein weiterer Teil der Sammelklage solle noch in dieser Woche entschieden werden.

Neben fehlenden Pausen brachten die Kläger auch Unregelmäßigkeiten bei der Bezahlung vor, entlassene Mitarbeiter hätten ausstehende Gehälter nicht pünktlich erhalten. Eine weitere Sammelklage von ehemaligen Retail-Mitarbeitern konnte Apple abweisen: Sie hatten eine Kompensation für die zusätzliche Zeit gefordert, die bei der Durchsuchung mitgeführter Taschen, Handtaschen oder Rücksäcke durch Sicherheitspersonal verloren geht. Diese Diebstahlabschreckungs-Maßnahme habe stets außerhalb der regulären Arbeitszeit stattgefunden, argumentierten die Retail-Mitarbeiter.

Alle Kläger können sich "frei dazu entscheiden", keine Taschen zur Arbeit mitzubringen und vermeiden dadurch die Kontrollen beim Verlassen der Retail-Stores, führte der zuständige Richter in der Begründung an – und wies die Sammelklage ab. Keiner der Kläger habe einen besonderen Bedarf für das Mitführen einer Tasche angemeldet. (lbe)