Wikipedia: Kosten für Akteneinsicht bei Ämtern werden erstattet

Wer bei Behörden Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz stellt, kann sich dabei möglicherweise anfallende Gebühren künftig erstatten lassen, wenn Wikipedia davon profitiert. Der Fördertopf ist zunächst aber begrenzt.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 32 Kommentare lesen
Künstliche Intelligenz, Informationsfreiheit

(Bild: Gerd Altmann, CC0)

Lesezeit: 2 Min.

Den Bundesbürger kann es teuer zu stehen kommen, sein Recht auf Akteneinsicht auszuüben. Bis zu 500 Euro dürfen Bundesbehörden theoretisch pro Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) als Aufwandsentschädigungen für Auskünfte berechnen – Landesämter teils auf Basis eigener einschlägiger Normenwerke noch mehr. Das Bundesinnenministerium soll einen Antrag von Journalisten gar einmal in mehrere Einzelaufträge unterteilt und so die maximalen Gebühren auf 16.000 Euro hochgeschraubt haben. [UPDATE, 22.12.16 18:51 Uhr] Das Bundesverwaltungsgericht hat dem nach langem Rechtsstreit inzwischen Einhalt geboten.

Laut Gesetzgeber sollen die Kosten eigentlich nicht abschreckend wirken, da einfache Auskunftsbegehren generell gratis beantwortet werden. Trotzdem werden laut Statistik 75 Prozent aller Anfragen zurückgezogen, sobald die betroffenen Behörden, wie Jobcenter oder Schulen, Gebühren dafür erheben.

Dem will der Verein Wikimedia, der Projekte wie Wikipedia oder Wikidata trägt, nun gemeinsam mit der Open Knowledge Foundation und ihrem Portal "Frag den Staat" entgegenwirken: Antragsteller können die im Raum stehenden Kosten von den beiden Organisationen erstattet bekommen, sofern die begehrten Informationen für Wikimedia-Initiativen relevant sind und etwa in die Online-Enzyklopädie einfließen.

Weitere Voraussetzung ist, dass die Informationsfreiheitsanfrage über Frag den Staat läuft. Die angeschriebene Behörde wird dabei automatisch aufgefordert, den Interessenten vorab über angesetzte Gebühren aufzuklären. Sollte ein entsprechender Bescheid mit Gebührenforderung zurückkommen, kann der Betroffene einen formlosen Antrag bei Wikimedia stellen, um seine Auslagen vom Verein bezahlt zu bekommen. Droht der Maximaltarif, muss ein Projektplan mit eingereicht werden.

Schätzen die Prüfer bei Wikimedia die veranschlagten Gebühren als zu hoch oder rechtswidrig ein, raten sie, gegen die Entscheidung Widerspruch einzulegen. Die dafür üblicherweise anfallenden 30 Euro sollen von Wikimedia finanziert werden, gegebenenfalls auch ein späteres Gerichtsverfahren.

Die beiden Institutionen wollen das Erstattungsprogramm zunächst einem Praxistest unterziehen, für den sie einen Topf in Höhe von 5000 Euro bereitstellen. Erweist sich die Initiative als erfolgreich, soll aufgestockt werden. Zugleich fordert Wikimedia den Gesetzgeber auf, "Gebühren für Auskünfte auch auf dem Papier abzuschaffen". Der bisherige Ansatz sei ineffektiv sowie ungerecht und entspreche "nicht den Anforderungen an eine moderne Verwaltung". (lel)