Anti-Terror-Kampf: EU-Staaten wollen virtuelle Währungen aus der "Anonymität" holen

Der EU-Rat hat seine Position zu verschärften Vorschriften abgesteckt, mit denen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erschwert werden sollen. Davon betroffen sind auch Tauschbörsen für Zahlungssysteme wie Bitcoin.

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Anti-Terror-Kampf: EU-Staaten wollen virtuelle Währungen aus der "Anonymität" holen

(Bild: dpa)

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Umtausch-Plattformen für virtuelle Währungen wie Bitcoin, Ethereum oder Ripple sowie elektronische Geldbörsen sollen künftig unter die EU-Geldwäscherichtlinie fallen und so deutlich strenger reguliert werden. Dafür hat sich der EU-Rat am Mittwoch ausgesprochen. Mit der von den Regierungsvertretern befürworteten Position plädiert der Rat nur noch für einzelne Änderungen an einer Initiative der EU-Kommission vom Juli. Zu dem Vorhaben muss nun noch das EU-Parlament Stellung beziehen und gegebenenfalls einen Kompromiss mit dem Rat aushandeln.

Die betroffenen Online-Anbieter müssen dem Ministerrat zufolge künftig ihre Kunden im Zuge üblicher Sorgfaltspflichten für Finanzhäuser kontrollieren. Sie sollen die Identität der Nutzer sowie deren Wallet-Adressen in einer zentralen Datenbank speichern und die Möglichkeiten dafür schaffen, dass Details über den Einsatz der Zahlungssysteme durch Selbstangaben der User aufgezeichnet werden können.

Es gehe darum, heißt es in dem Ratspapier, die Anonymität virtueller Währungen und das damit verbundene "Missbrauchspotenzial für kriminelle Zwecke" aufzuheben. Dass Terroristen im großen Maßstab digitale Münzen nutzen, ist bislang nicht klar erwiesen. In Untergrundmärkten im sogenannten Darknet ist es aber üblich, mit Kryptowährungen wie Bitcoin zu zahlen.

Auch anonyme Zahlungen über Prepaid-Karten wollen die EU-Länder einschränken: Die Schwellenbeträge, für die keine Identitätsangabe nötig ist, sollen von 250 auf 150 Euro sinken. Hierzulande liegt die Grenze schon bei 100 Euro. Dazu kommen sollen auch bei Guthabenkarten strengere Anforderungen, entlang derer die Kunden zu überprüfen sind. Berücksichtigt werden müsse dabei aber, dass gerade finanzschwache Personen derlei Zahlungsmittel verwendeten.

Der Rat fordert zudem vor allem einen besseren Zugang zu den Registern wirtschaftlicher Eigentümer von Finanzgesellschaften und Trust, um mehr Transparenz in diesen Sektor zu bringen. Datenbanken sollen auch vernetzt werden, um die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu erleichtern. Dafür ist eine verlängerte Übergangsfrist von 24 bis 36 Monaten vorgesehen. Generell müsste die reformierte Richtlinie binnen 12 Monaten national umgesetzt werden, wenn die Volksvertreter zustimmen. (anw)