Friedliche Stimmung zwischen Microsoft und US-Justizministerium

Microsoft und das US-Justizministerium legten einen gemeinsamen Vorschlag zum Vorgehen im Berufungsverfahren zum US-Kartellprozess gegen den Softwarekonzern vor.

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Von
  • Jürgen Kuri

Das Vorgehen in der nächsten Runde des US-Kartellprozesses gegen Microsoft dürfte nunmehr feststehen: In einer gemeinsamen Eingabe legten Microsoft, das US-Justizministerium und die am Verfahren beteiligten 19 US-Bundesstaaten einen Vorschlag vor für den Ablauf der mündlichen Berufungsverhandlung vor dem Appeals Court am 26. und 27. Februar dieses Jahres. In diesem Verfahren geht es darum, ob das Urteil von Richter Thomas Penfield Jackson in der ersten Instanz, Microsoft müsse wegen wettbewerbswidriger Ausnutzung eines Monopols in zwei Teile aufgespalten werden, Bestand hat.

Die mündliche Verhandlung soll sich nach dem Willen der beiden Streitparteien vollständig auf die sachlichen Argumente konzentrieren, die im erstinstanzlichen Verfahren zur Sprache kamen. Die Äußerungen von Jackson, die der Richter außerhalb des Verfahrens gemacht hatte und die ziemlich harsch gegenüber Microsoft ausfielen, sollen keine Rolle spielen. Sowohl Microsoft wie das US-Justizministerium erklärten sich bereit, die Person Jackson und seine Meinungsäußerungen im Berufungsverfahren nicht zu behandeln.

Schon vor der Einreichung des gemeinsamen Verfahrensvorschlags hatte ein Microsoft-Sprecher erklärt, der Konzern habe nicht vor, dass Verhalten von Jackson zur Sprache zu bringen, wenn die Richter des Berufungsgerichts dies nicht selbst täten. Microsoft wolle sich bei der mündlichen Verhandlung voll auf die Frage konzentrieren, ob es erlaubt gewesen sei, Browser und Betriebssystem zu bundeln, und ob man in Redmond wettbewerbswidrige Praktiken an den Tag gelegt habe, um ein Monopol aufrecht zu erhalten. In vorherigen Eingaben an das Berufungsgericht hatte Microsoft Richter Jackson heftig unter Beschuss genommen.

Microsoft hatte bereits in der letzten Eingabe als Antwort auf die von der Regierung vorgelegte Argumentation seine Kritik an Jackson etwas in den Hintergrund gerückt und versucht, vor allem die inhaltliche Begründung, die dem Urteil der ersten Instanz zu Grunde lag, anzugreifen. Microsoft hofft dabei vor allem darauf, dass ein zentraler Punkt des Verfahrens gekippt werden kann: Dass das Bundling von Windows und dem Webbrowser Internet Explorer wettbewerbswidrig gewesen sei und den Versuch darstellte, eine Monopolstellung bei PC-Betriebssystemen auf den Browser-Markt auszudehnen. Das Berufungsgericht, vor dem nun der Kartellprozess weitergeht, hatte in einer früheren Entscheidung schon festgestellt, dass die Auslieferung des Internet Explorer mit Windows 95 technisch begründet und daher nicht zu verurteilen sei.

Insgesamt soll die Anhörung nach dem gemeinsamen Vorschlag von Microsoft und Justizministerium viereinhalb Stunden dauern. Am 26. Februar wollen beide Seiten zwei Themen behandeln: "Bundling" und "Aufrechterhaltung eines Monopols", wobei sowohl Microsoft als auch die Kläger für jeden Punkt jeweils 45 Minuten eingeräumt bekommen. Am 27. Februar soll es dann um die Themenkomplexe "Versuchte Monopolisierung" (wohl des Browser-Markts) und "Strafmaß" gehen, also ob Microsoft, falls die faktische und juristische Bewertung des Vorgehens von Microsoft vom Gericht aufrecht erhalten wird, tatsächlich in zwei Teile aufgespalten wird. Für beide Bereiche wollen sich die Parteien insgesamt anderthalb Stunden Zeit nehmen. Der einzige Unterschied zwischen den juristischen Streithähnen besteht darin, dass Microsoft vorschlägt, die Richter könnten zusätzliche Zeit vorsehen, damit die Beteiligten auf Fragen eingehen könnten, die während der Anhörung auftauchten. Außerdem könnte so jede Seite eine Zusammenfassung der gesamten Argumentation geben. "Die Anwälte der USA und der Bundesstaaten glauben nicht, dass zusätzliche Zeit notwendig ist", heißt es dagegen in dem Schreiben von Microsoft und US-Justizministerium an das Gericht.

Es ist nicht zu erwarten, dass das Berufungsgericht von dem gemeinsamen Vorschlag der beiden Parteien abweichen wird. Rechtsexperten in den USA gehen nun davon aus, dass bereits im April oder Mai dieses Jahres eine Entscheidung des Berufungsgerichts ergehen könnte. Wie diese ausfällt, ist bislang noch völlig offen: Das Verfahren könnte an die erste Instanz zurück verwiesen werden, das Gericht könnte das Urteil bestätigen, es komplett verwerfen und Microsoft freisprechen, oder aber die faktische und juristische Bewertung der ersten Instanz aufrecht erhalten, aber ein milderes Strafmaß zumessen. Danach besteht für beide Parteien die Möglichkeit, das Urteil des Appeals Court vor dem obersten US-Bundesgericht (Supreme Court) anzufechten. Viele Beobachter zweifeln allerdings schon daran, dass die US-Regierung, falls das Urteil des Berufungsgerichts zu Gunsten Microsofts ausfällt, tatsächlich in Berufung geht. Der neue US-Justizminister John Ashcroft erklärte zwar während der Anhörungen über seine Ernennung im US-Senat, er habe sich noch keine Meinung zu dem Verfahren gebildet, viele US-Beobachter glauben aber, dass er eher geneigt ist, das Verfahren einschlafen zu lassen. Microsoft dagegen hatte immer betont, den Prozess bis zur höchsten Instanz durchfechten zu wollen, falls der Konzern verurteilt werden sollte. (jk)