Maas will das Urheberrecht wissenschaftsfreundlicher machen

Das Haus von Justizminister Heiko Maas hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem es das Urheberrecht an die "aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft" anpassen will. Es geht etwa um digitale Semesterapparate und Leseplätze.

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Urheberrecht

(Bild: dpa, Armin Weigel)

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Das Bundesjustizministerium hat eine lange erwartete Initiative gestartet, um die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke im Bereich von Wissenschaft und Forschung zu bündeln, klarer zu fassen und "behutsam zu erweitern". Bislang sind die Regeln für die Nutzungsmöglichkeiten über eine Vielzahl von Vorschriften verteilt. Prinzipiell will es mit dem Referentenentwurf, den Netzpolitik.org veröffentlicht hat, das Urheberrecht an die "aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft" anpassen und dabei einen "fairen Interessenausgleich" sichern. Parallel sollen auch Befugnisse für Einrichtungen wie Bibliotheken, Museen und Archive geschaffen werden.

Schwarz-Rot hatte sich schon mit dem Koalitionsvertrag ins Stammbuch geschrieben, den Zugang zu Wissen durch stärkere Nutzerprivilegien im Urheberrecht erleichtern zu wollen, und dies im Sommer noch einmal bekräftigt. Die Rede war von einer sogenannten Bildungs- und Wissenschaftsschranke, für die sich neben Forschern und Lehrenden auch der Bundesrat und Juristen immer wieder stark machten.

Die ins Spiel gebrachte "Generalklausel", die es Wissenschaftlern und Studenten erlauben würde, publizistische Werke jedweder medialer Art für den nichtgewerblichen wissenschaftlichen Gebrauch genehmigungsfrei uneingeschränkt zu nutzen, hält das Haus von Justizminister Heiko Maas (SPD) aber nicht für praktikabel.

Die Erfahrung der letzten Jahre lehre, dass es den Akteuren nicht oder nur nach langjährigen Verhandlungen und Rechtsauseinandersetzungen gelungen sei, derlei offene Vorgaben zu konkretisieren, begründen die Verfasser des Entwurfs ihre ablehnende Haltung.

Die bisherigen umkämpften Paragrafen 52a und b sowie 53a im Urheberrechtsgesetz zu elektronischen Semesterapparaten, Leseplätzen in Bibliotheken und digitalem Kopienversand will das Ressort nun in eine neue Untergruppe 60a bis h umformatieren, inhaltlich neu ausrichten und zusammen mit weiteren Nutzerrechten für Bildung und Wissenschaft bündeln.

Eingeführt werden soll damit etwa eine gesonderte Erlaubnis, Kopien für die nicht-kommerzielle wissenschaftliche Forschung erstellen, verteilen und online nutzen zu dürfen. Dies würde sich grundsätzlich auf bis zu 25 Prozent eines Werkes beziehen, während der Bundesgerichtshof die Grenze zumindest für Semesterapparate in Intranets bei 12 Prozent gezogen hatte. Für die eigene wissenschaftliche Forschung dürften sogar bis zu 75 Prozent verwendet werden. Das "Tatbestandsmerkmal" der "Gebotenheit" will das Ministerium streichen.

Die geplante Reform erklärt erstmals im Einklang mit einem EU-Vorhaben Vervielfältigungen beim Text- und Data-Mining für zulässig, allerdings nur für nicht-kommerzielle Zwecke. Dabei werden eine Vielzahl von Schriften, Daten, Bildern und sonstigen Materialien ausgewertet, um daraus neue Erkenntnisse zu gewinnen. Unternehmen müssten dafür Rechte eigenständig klären.

Für Bibliotheken soll ein eigener Erlaubniskatalog eingeführt werden, der ihnen in bestimmten Fälle erlaubt, Kopien herzustellen und diese im Zusammenhang mit Restaurierungen auch zu verbreiten und zu verleihen. Die überarbeitete Vorschrift zur Nutzung von Beständen an Lese-Terminals enthält ferner eine Regel zu den erlaubten Anschlusskopien im Umfang von bis zu zehn Prozent eines Werks. Zudem reformiert die Norm dem Ressort zufolge den Kopienversand im gleichen Umfang "technologieneutral und ohne Vorrang von Verlagsangeboten".

Zum Ausgleich für Nutzungen im Bereich der neuen Normen "erhält der Urheber grundsätzlich eine angemessene Vergütung", heißt es weiter. Deren Höhe soll auf Basis von Stichproben über die Werknutzung pauschal festgelegt werden können, was bislang besonders umstritten war. Erfahrungen in der Praxis hätten gezeigt, dass es sehr schwer sei, einzelne Nutzungsvorgänge zu erfassen. Es bestünde neben datenschutzrechtlichen Bedenken die Gefahr, "dass die Kosten der Einzelerfassung" viel zu hoch würden. Das von Experten skeptisch beäugte Vorhaben soll nun zunächst durchs Bundeskabinett; es muss später noch Bundestag und Bundesrat passieren. (axk)