Irreführende Statt-Preise: Amazon.ca zahlt Strafe
Amazon wirbt in Nordamerika mit Aktionspreisen und vergleicht sie mit angeblichen "Listenpreisen". Die kanadische Wettbewerbsbehörde fand das irreführend. Amazon zahlt über 1 Million Dollar Strafe und verspricht, brav zu sein.
Der Online-Händler Amazon zahlt wegen irreführender Preisangaben auf seiner kanadischen Webseite amazon.ca und der entsprechenden App eine Strafe von einer Million kanadischer Dollar (rund 717.000 Euro). Dazu kommen noch 100.000 Dollar für die Verfahrenskosten des Competition Bureau, der kanadischen Wettbewerbsbehörde. Amazon hat überhöhte Statt-Preisen angegeben und mit daraus abgeleiteten, unrealistischen Ersparnissen geworben. Weil Amazon auch in E-Mails mit falschen Statt-Preisen geworben hatte, sieht die Behörde auch das kanadische Anti-Spam-Recht verletzt.
Die Strafe fällt relativ gering aus, weil Amazon schon von sich aus Änderungen eingeleitet hatte und zudem das Verfahren aktiv unterstützt hat, wie das Competition Bureau mitteilt. Der Händler gab dabei an, die Statt-Preise seien die von den Lieferanten genannten Listenpreise. Nach kanadischem Recht müssen die Statt-Preise aber realistische Marktpreise sein.
Diese Marktpreise müssen entweder tatsächlichen Verkäufen in erheblichem Umfang innerhalb einer vernünftigen Zeit vor Anpreisung entsprechen, oder tatsächlich in gutem Glauben und über einen erheblichen Zeitraum verlangte Preise sein. Das kanadische Competition Bureau hat als Stichprobe ein Dutzend Filme (Blu-rays) ausgewählt und Amazons Werbung ab Mai 2014 knapp zwei Jahre lang überwacht. Dabei zeigte sich, dass die angeblichen Statt-Preise den tatsächlichen Marktpreisen nicht entsprachen.
Amazon will brav sein
Amazon gelobt Besserung und will in Kanada nur noch realistische Statt-Preise angeben. Bei einem Teil des Sortiments auf amazon.ca und amazon.com wurden Statt-Preise und (angebliche) Ersparnisse inzwischen entfernt. Ganz durchgesetzt hat sich diese Ehrlichkeit in dem riesigen Sortiment aber noch nicht.
Die Vereinbarung mit dem Competition Bureau gilt allerdings nur für von Amazon selbst online angebotene Artikel. Drittanbieter, die in Amazons Online-Shops feilbieten, sind nicht erfasst. Für sie gelten aber natürlich die selben Gesetze. (ds)