Urteil: Gefängnisse müssen Häftlingen nicht generell Internetzugang bieten

Litauen wurde zwar vom Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wegen der Weigerung verurteilt, einem Häftling Zugang zum Internet zu gewähren – allerdings nur in einem speziellen Fall.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 41 Kommentare lesen
Urteil: Gefängnisse müssen Häftlingen nicht generell Internet ermöglichen
Lesezeit: 1 Min.
Von
  • dpa

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Litauen wegen der Weigerung der Gefängnisbehörden verurteilt, einem Häftling Internetzugang zu gewähren – allerdings nur in einem speziellen Fall. Eine generelle Pflicht, Gefängnisinsassen einen Internetzugang zu ermöglichen, begründet das Urteil aus Straßburg nicht. (Beschwerde-Nr. 21575/08).

Der Mann wollte 2006 vom Bildungsministerium wissen, welche Studienmöglichkeiten es für ihn gibt. Daraufhin hatte er die Antwort bekommen, dass er dies online nachlesen könne. Aus Sicherheitsgründen war dem Häftling aber der Internetzugang verwehrt worden.

Nach Ansicht des Gerichtshofs stellt dies einen Verstoß gegen die Informationsfreiheit dar. Informationen zu Bildungszwecken müssten nach litauischem Recht gewährt werden, zudem habe das Ministerium selbst auf die Website verwiesen. Dem Gefangenen stehe in diesem Fall deshalb eine Entschädigung für den erlittenen "immateriellen Schaden" zu, heißt es in dem Urteil von Dienstag.

Siehe dazu auch:

(anw)