Kinox.to: Haftstrafe für Mitbetreiber rechtskräftig

Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Kinox.to-Betreibers gegen seine Verurteilung als unbegründet abgewiesen. Der Mann war für schuldig befunden worden, 2011 den Kino.to-Nachfolger aufgebaut und betrieben zu haben.

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Streamingprotal Kinox.to

(Bild: dpa, Matthias Hiekel/Archiv)

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Die mehrjährige Haftstrafe gegen einen Mitbetreiber des illegalen Streaming-Portals Kinox.to ist rechtskräftig. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) habe eine Revision gegen das Urteil als unbegründet abgewiesen, teilte eine Sprecherin am Donnerstag in Leipzig mit. Das Landgericht Leipzig hatte den damals 29-Jährigen im Dezember 2015 zu einer Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt. Es hatte ihn der tausendfachen Urheberrechtsverletzung und der Computersabotage für schuldig befunden (Az. 11 KLs 390 Js 9/15).

Das Gericht hatte den Angeklagten für schuldig befunden, in den Jahren 2009 bis 2011 den Betrieb der in Deutschland führenden illegalen Internet-Plattform Kino.to unterstützt zu haben. Nachdem Kino.to nach polizeilichen Ermittlungen und einer Razzia abgeschaltet worden war, baute der 29-Jährige in kurzer Zeit das Nachfolgeportal Kinox.to auf, bis auch hier die Behörden einschritten. Darüber hinaus wurde dem Mann vorgeworfen, den Betrieb zweier ebenfalls illegaler, konkurrierender Videostreaming-Plattformen sabotiert zu haben. (Mit Material der dpa) / (vbr)