EU-Kartellrechtsprüfung: Amazon macht Zugeständnisse beim E-Book-Vertrieb

Im Rahmen einer kartellrechtlichen Untersuchung durch die EU-Kommission hat Amazon angeboten, "Paritätsklauseln" bei E-Books nicht mehr anzuwenden. Bisher mussten Verlage deswegen dem Konzern immer die besten Konditionen einräumen.

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(Bild: dpa, Jkub Kaczmarczyk/Symbolbild)

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In den Kartellrechtsstreit über Vertriebsvereinbarungen für elektronische Bücher, die Amazon bislang Verlagen auferlegt, ist Bewegung gekommen. Der US-Konzern hat den Wettbewerbshütern der EU-Kommission am Dienstag angeboten, auf die sogenannten Paritätsklauseln zu verzichten. Diese verlangen es Verlagen bislang vertraglich ab, Amazon immer mindestens genauso gute Konditionen einzuräumen wie anderen Händlern. Der Verkaufsriese will es Verlagen zudem erlauben, Verträge mit einer Bestimmung für plattformübergreifende Preisnachlässe für E-Books zu kündigen.

Die Verpflichtungen sollen nach Angaben der Kommission für fünf Jahre im gesamten europäischen Wirtschaftsraum gelten. Amazon beabsichtige auch, einen Treuhänder zu bestellen, der auf die Einhaltung der Zusagen achte. Die Brüsseler Monopolwächter hatten zuvor wettbewerbsrechtliche Bedenken gegen die "Meistbegünstigungsklauseln" vorgebracht. Sie vertraten die Auffassung, dass das Verhalten des Online-Händlers "einen Verstoß gegen EU-Kartellvorschriften darstellen könnte". Eine marktbeherrschende Stellung dürfe nicht missbraucht, der Wettbewerb durch einschlägige Praktiken nicht eingeschränkt werden.

Die Kommission will die Zusagen nun zunächst im EU-Amtsblatt veröffentlichen und zur Diskussion stellen. Betroffene Marktteilnehmer könnten binnen eines Monats dazu Stellung nehmen, heißt es in Brüssel. Alexander Skipis vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels wertete den Schritt von Amazon in einer ersten Reaktion als "großen Erfolg für die Verlage in Deutschland und Europa". Auf "geradezu erpresserische Weise" nutze der Konzern bislang seine Marktmacht aus, um "unverhältnismäßige Konditionen" zu erhalten und sich "einen Vorteil gegenüber anderen E-Book-Händlern zu verschaffen". Der Online-Händler zerstöre damit Strukturen auf dem Buchmarkt, "die für kulturelle Qualität und Vielfalt stehen".

Amazon versucht mit den Zugeständnissen, ein mögliches Bußgeld von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes abzuwenden. Diese Strafe könnte fällig werden, falls die Kommission am Ende des Verfahrens ohne gütliche Einigung einen Wettbewerbsverstoß formell feststellen würde. Erst am Donnerstag war bekannt geworden, dass die hundertprozentige Amazon-Tochter Audible und Apple ihre langjährigen Exklusivklauseln bei digitalen Hörbüchern aufgegeben haben. Auch hier hatte der Börsenverein mit einer Beschwerde Wettbewerbsuntersuchungen beim Bundeskartellamt und der Kommission ausgelöst. (mho)