Datenschützer: Online-Ausweisfunktion darf nicht verpflichtend werden

Die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern haben schwere Bedenken gegen das von der Regierung geplante Förderprogramm für den elektronischen Personalausweis. Bürger müssten sich frei für die eID entscheiden können.

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Elektronischer Personalausweis

(Bild: dpa, Stephanie Pilick / Symbolbild)

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Eine Zwangsbeglückung der Bürger mit der bisher kaum genutzten Onlinefunktionen des neuen Personalausweises zur elektronischen Identifizierung (eID) lehnt die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder ab. Der Online-Ausweis dürfe nur dann im Einklang mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung obligatorisch aktiviert werden, wenn dauerhaft sichergestellt sei, dass daraus keine Pflicht zu dessen Einsatz resultiere, heißt es in einer Entschließung des Gremiums von dieser Woche. Die Bürger müssten weiter selbst darüber bestimmen können, ob sie die eID nutzen wollen.

Die Experten fordern, dass die Betroffenen nach wie vor stets nachvollziehen können sollten, "in welchem konkreten Kontext ihre Identitätsdaten übermittelt werden. Beizubehalten sei auch die Möglichkeit, einzelne Kategorien von einem Transfer auszuschließen. "Organisationsbezogene Berechtigungszertifikate", mit denen Diensteanbieter einfacher auf den Online-Ausweis zugreifen könnten, lehnen die Datenschützer ab. Wer Informationen auslesen wolle, müsse nachweisen, dass dies erforderlich und an einen bestimmten Zweck gebunden sei. Anbieter dürften auch nur Zertifikate erhalten, wenn sie sich selbst verpflichteten, Datenschutz und IT-Sicherheit zu gewährleisten.

Die Konferenz spricht sich ferner dafür aus, dass der Gesetzgeber konkreter festschreibt, unter welchen Bedingungen Kopien von Personalausweisen erstellt und weitergegeben werden dürfen. Bei derlei Praktiken ist ein kaum überschaubarer Wildwuchs entstanden. Die Kontrolleure bringen daher eine "Positivliste" ins Spiel, an der entlang geprüft werden müsse, ob es tatsächlich erforderlich sei, ein Identitätsdokument abzulichten. Derzeit sei es fraglich, ob betroffene Personen "in eine solche Maßnahme stets informiert und freiwillig einwilligen können".

Ganz gegen den Strich geht den Datenschützern, dass die Bundesregierung den jahrelangen Streit über den automatisierten Abruf biometrischer Lichtbilder aus Ausweispapieren durch die Sicherheitsbehörden wieder entfacht und die Voraussetzungen dafür gegen Null setzen will. Der bisherige Kompromiss sieht vor, dass Ermittlungs- und Ordnungsbehörden ein Online-Zugriff auf "Passfotos" erlaubt ist, wenn die Personalausweisbehörde nicht erreichbar und Gefahr im Verzug ist. Diese Schranken sollen dem Entwurf nach fallen und der Kreis der Abrufberechtigten um die Geheimdienste erweitert werden. Laut der Konferenz ist die bisherige Rechtslage aber "völlig ausreichend".

(js)