Youtube-Raser wegen fahrlässiger Tötung verurteilt
Der Motorradraser, der bei einem gefilmten Ausflug einen Rentner tötete, wurde nun in Bremen verurteilt: 2 Jahre und 9 Monate Gefängnis wegen fahrlässiger Tötung. Die Ursprungsklage lautete auf Mord
Der Motorradraser, der bei einem gefilmten Ausflug einen Rentner totfuhr, wurde nun in Bremen verurteilt: 2 Jahre und 9 Monate Gefängnis wegen fahrlässiger Tötung. Die Ursprungsklage lautete auf Mord, weil die Staatsanwaltschaft eine Verdeckungsabsicht sah und das Mordmerkmal der niederen Beweggründe.
Die Verdeckungsabsicht konstruierte sich aus einem angeblichen vorherigen Unfall, bei dem der Angeklagte Alperen T. einem Autofahrer den Spiegel abgefahren haben soll. Bei der darauf folgenden Fahrerflucht sei dann der 75-jährige Rentner zu Tode gekommen. Den Tod habe der Angeklagte billigend in Kauf genommen, so die Staatsanwaltschaft (bedingter Vorsatz). Diese Kunstruktion erwies sich in der Verhandlung als zu wackelig. Nach Vernehmung des PKW-Fahrers und eines Gutachters sah das Gericht keine ausreichenden Belege dafür, dass der erste Unfall überhaupt stattgefunden hatte.
Die niederen Beweggründe ließ das Gericht durch ein psychologisches Gutachten klären. Die Staatsanwaltschaft warf Alperen T. vor, mit den Youtube-Videos seine Geltungssucht zu befriedigen und ein Adrenalinjunkie zu sein. Der Psychologe konnte jedoch keine Persönlichkeitsstörungen ausmachen. Die Staatsanwaltschaft warf Alperen T. danach statt Mord Totschlag vor. Die Verteidigung plädierte auf fahrlässige Tötung mit einem Strafmaß von unter 2 Jahren, damit die Strafe auf Bewährung ausgesetzt werden kann. Jedes schärfere Urteil sei ein Zugeständnis an eine von Anfang an übertriebene Anklage, so die Verteidigung.
Das letztendliche Urteil lautete auf fahrlässige Tötung in Tateinheit mit vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung und vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Der Richter lobte den Angeklagten zwar für sein kooperatives und reuiges Verhalten nach der Festnahme, wählte aber dennoch das Strafmaß mit 2 Jahren und 9 Monaten, damit der nun Verurteilte ins Gefängnis muss statt wie bei Erststraftaten üblich eine Bewährungsstrafe erhält (Strafmaße unter 2 Jahren Gefängnis). Aktuell wird ein weiterer Raserprozess mit Toten in Berlin geführt, auch hier stieg die Staatsanwaltschaft mit der Anklage auf Mord in die Verhandlungen ein.
Sie finden eine ausführliche Beschreibung dieses verkehrsjuristisch interessanten Prozesses beim Weser-Kurier, der den Fall ausführlich begleitet hat. Sie finden hier den Abschlussartikel und darunter Links auf die vorherigen Meldungen. (cgl)