Schutz von Kundendaten bei Insolvenz von Dot.Coms

In den USA sollen Kundendaten bei einer Pleite von E-Commerce-Firmen nur noch dann weitergegeben werden dürfen, wenn dies ausdrücklich in den AGBs steht.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Der US-Senat hat mit großer Mehrheit eine Gesetzesnovelle verabschiedet, die es Dot.Com-Firmen künftig erschweren soll, ihre Kundendaten im Falle einer Insolvenz an Dritte weiterzuverkaufen. Sollte die Konkursrechts-Ergänzung den Kongress passieren, dürften in Zukunft nur noch die Unternehmen Kundendaten veräußern, die dies in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch angekündigt haben. Auch müssen Einschränkungen, die den Verkauf von Kundendaten nur für bestimmte Zwecke vorsehen, dann genau eingehalten werden.

Hintergrund der Gesetzesinitiative ist die Auseinandersetzung um die Machenschaften von Toysmart.com. Obwohl Toysmart ausdrücklich darauf hingewiesen hatte, dass man keine Kundendaten an Dritte weitergebe, wurden nach dem Bankrott im vergangenen Sommer die E-Mail-Adressen und Telefonnummern von Kunden zum Kauf angeboten. Erst nach massiven Protesten von Verbraucherverbänden und einer Intervention der US-Handelsaufsicht Federal Trade Commission zog Toysmart-Mehrheitseigner Buena Vista, eine Disney-Tochter, das Angebot zurück.

Für viele Dot.Com-Firmen stellt die Kundendatenbank nach einer Insolvenz häufig die einzige Kapitalquelle dar. Gut gepflegte Datenbestände, die sich in die eigene Marketing-Politik einbinden lassen, sind bei der Konkurrenz sehr begehrt. Mit der Gesetzesnovelle wird nach Ansicht von Verbraucherschützern aber nur ein Teil des rechtsfreien Raums bei der Weitergabe von Kundendaten geschlossen. (pmz)