Datenschutzbeauftragte: Niedersächsische Polizei testet Bodycams rechtswidrig

In Niedersachsen gibt es für den Einsatz von Bodycams keine Rechtsgrundlage – auch nicht für einen Pilotversuch, meint die Datenschutzbeauftragte.

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Datenschutzbeauftragte: Niedersächsiche Polizei testet Bodycams rechtswidrig

heise online / Peter-Michael Ziegler

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Die niedersächsische Polizei testet seit Dezember Bodycams in einem Pilotversuch – und zwar rechtswidrig, meint Barbara Thiel. die Landesbeauftragte für den Datenschutz in Niedersachsen. Für den Einsatz der Kameras, die Polizisten auf ihren Schultern tragen, fehle jedwede Rechtsgrundlage. Thiel beanstandete den Pilotversuch förmlich, da ihn das Innenministerium bisher nicht abgebrochen hat.

Außerdem habe das Innenministerium noch keine so genannte Vorabkontrolle erstellt. Dabei wird geprüft, ob die Datenverarbeitung angemessen sicher geschieht. Sie sei nach dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz zwingend vorgeschrieben und müsse bereits vorgenommen werden, bevor eine neue Technik eingeführt wird, heißt es in einer Mitteilung aus Niedersachsen.

"Eine ausdrückliche Befugnisnorm ist zwingend erforderlich, um die Anfertigung von Bildaufnahmen und damit den Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu rechtfertigen", erläutert der stellvertretende Landesdatenschutzbeauftragte Christoph Lahmann die Gesetzeslage aus seiner Sicht. Körperkameras griffen verglichen mit anderen Formen der Videoüberwachung besonders schwerwiegend in die Grundrechte ein, denn die Kamera filme direkt in das Gesicht der Betroffenen. Auch sei nicht ausgeschlossen, dass unbeteiligte Dritte aufgenommen würden.

"Wir sind nicht grundsätzlich gegen Bodycams bei der Polizei – die Kameras dürfen aber nicht an Recht und Gesetz vorbei betrieben werden", betonte Lahmann. Der niedersächsische Landtag berät gegenwärtig einen Gesetzentwurf der Landesregierung zur Überarbeitung des niedersächsischen Polizeigesetzes, der eine Regelung für Körperkameras vorsieht. Wenn diese Neuregelung beschlossen werde und in Kraft getreten sei, dürften die Bodycams eingesetzt werden.

Auch in anderen Bundesländern laufen Pilotversuche mit Bodycams, die Polizisten vor allem zu ihrem eigenen Schutz tragen. In Rheinland-Pfalz monierte der dortige Landesdatenschutzbeauftragte Dieter Kugelmann, dass dabei neben Bildern "auch Sprache" aufgezeichnet werde. Die Rechtsgrundlagen erlaubten Tonaufnahmen zwar grundsätzlich, er halte diese Praxis aber für sehr bedenklich. In Hamburg wurde für die Bodycams das Gesetz über die Datenverarbeitung der Polizei (PolDVG) geändert. Danach ist der Einsatz "technischer Mittel zur Anfertigung von Bild- und Tonaufzeichnungen" für "Maßnahmen zur Gefahrenabwehr oder zur Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten in öffentlich zugänglichen Bereichen" zulässig.

Bodycams bei der Polizei Hamburg (7 Bilder)

PK 15

Das Polizeikommissariat 15 am Spielbudenplatz in St. Pauli ist auch für das Vergnügungs- und Rotlichtviertel Reeperbahn zuständig.
(Bild: Peter-Michael Ziegler)

(anw)