Bundesregierung will mehr Extremisten mit elektronischer Fußfessel überwachen

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf befürwortet, wonach der Aufenthalt deutlich mehr extremistischer Straftäter elektronisch kontrolliert werden können soll. Sicherheitsbehörden will sie damit die Arbeit erleichtern.

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Bundesregierung will mehr Extremisten mit elektronischer Fußfessel überwachen

(Bild: Carsten Rehder / dpa)

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Verurteilte Extremisten sollen künftig in mehr Fällen dazu verdonnert werden können, nach verbüßter Haftstrafe eine elektronische Fußfessel zu tragen. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der den Straftatenkatalog deutlich erweitern soll. Eine elektronische Aufenthaltsüberwachung soll demnach auch angeordnet werden können, wenn jemand eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet, Terrorismus finanziert, in- oder ausländische terroristische Vereinigungen unterstützt oder um Mitglieder dafür geworben hat.

Die Regierung will auch erreichen, dass bei Staatsschutzdelikten künftig bereits eine abgesessene Freiheitsstrafe von zwei Jahren genügen soll, um Delinquenten eine elektronische Fußfessel anzulegen. Derzeit ist dies erst nach drei Jahren im Gefängnis der Fall.

Mit dem Entwurf, der noch durch den Bundesrat und den Bundestag muss, setzt das Kabinett einen Punkt aus den Absprachen zwischen Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und Justizminister Heiko Maas (SPD) zu Konsequenzen aus dem Terroranschlag auf den Weihnachtsmarkt in Berlin vor Weihnachten um. "Bereits verurteilte Extremisten haben keine Toleranz verdient", sagte Maas. "Wir müssen sie ganz besonders im Blick behalten." Der Sozialdemokrat räumte ein, dass die umstrittene Maßnahme "kein Allheilmittel" sei. Sie könne aber helfen, "unseren Sicherheitsbehörden die Arbeit zu erleichtern".

Mit einer elektronischen Fußfessel soll eine Person laufend geortet werden. Das Gerät wird an einem der beiden Fußgelenke angebracht. Es enthält einen Sender, der ständigen Funkkontakt mit einer Basisstation hat. Empfängt diese kein Signal, weil das Gerät sich außerhalb ihrer Reichweite befindet oder zerstört wurde, wird die überwachende Behörde alarmiert. Erst vorige Woche hatte die Regierung einen anderen Gesetzentwurf befürwortet, wonach das Bundeskriminalamt (BKA) künftig auch terroristische Gefährder unter Hausarrest stellen und mit einer elektronischen Fußfessel überwachen können soll. (anw)