Bundesrat hat keine Einwände gegen mehr Videoüberwachung und Body-cams

Der Bundesrat hat Gesetzesentwürfe zur Ausweitung der Videoüberwachung sowie zum Body-Cam-Einsatz bei der Bundespolizei ohne große Einwände passieren lassen.

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Überwachung, Kamera
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Der Bundesrat hat grundsätzlich keine Einwände gegen eine Ausweitung von Videoüberwachung. Die Bundesregierung will mit ihrer Vorlage die Videoüberwachung von öffentlichen Anlagen wie Stadien und Einkaufszentren sowie des Nahverkehrs erleichtern. Das soll auch die Überwachung in privat betriebenen Einrichtungen einschließen. Allerdings solle die stärkere Nutzung der Sicherheitskameras durch private Betreiber auch mit einer verstärkten Kontrolle durch die Aufsichtsbehörden einher gehen, forderte dazu am Freitag die Länderkammer.

Der Plan entstammt dem Sicherheitspaket, das Innenminister Thomas de Maizière (CDU) und Justizminister Heiko Maas (SPD) im November vorgestellt hatten. Datenschützer hatten bereits scharfe Kritik an der Ausweitung der Videoüberwachung geübt. Insbesondere die Verlagerung öffentlicher Sicherheitsinteressen auf private Stellen stößt den Datenschützern sauer auf. Der frühere Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar witterte gar eine "verfassungsrechtlich bedenkliche weitere Vorratsdatenspeicherung".

Teil des Sicherheitspakets der Bundesregierung ist auch das Vorhaben, Body-Cams bei der Bundespolizei einzusetzen. Das ließ der Bundesrat ebenfalls ohne Beanstandung passieren. Die Kameras sollen zur Dokumentation von Angriffen gegen Polizisten dienen. Bisher ist der Body-Cam-Einsatz nur in einzelnen Bundesländern geregelt, etwa in Baden-Württemberg. In Niedersachsen hatte Barbara Thiel, die Landesbeauftragte für Datenschutz, erst kürzlich den seit Dezember laufenden Pilotversuch beanstandet. Es fehle jedwede Rechtsgrundlage dafür – das niedersächsische Parlament berät aktuell aber über eine Überarbeitung des Polizeigesetzes.

Über beide Gesetzesentwürfe muss nun der Bundestag in zweiter Lesung abstimmen. Zuvor beraten noch die Fachausschüsse darüber. (axk)