nachgehakt: Wie Heise einmal eine Runkfunklizenz beantragen musste

Wer im Netz zu regelmäßigen Zeiten Live-Streams anbietet, kann sich plötzlich und meist ziemlich unerwartet damit konfrontiert sehen, hierfür eine Rundfunklizenz beantragen zu müssen. Diese Erfahrung musste auch Heise Medien machen.

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Man soll keine schlafenden Hunde wecken: Als die c’t-Redaktion im Januar 2016 bei der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) anrief, um vorsichtig anzufragen, ob man für ein geplantes Live-Streaming-Format etwa eine Lizenz bräuchte, war nur schwerlich abzusehen, was für einen Wust an Bürokratie diese unschuldige Anfrage nach sich ziehen sollte.

Die Antwort der Aufsichtsbehörde für private Radio- und Fernsehprogramme sowie Telemedien war sehr eindeutig: Ja, ihr seid Rundfunkanbieter. Und ihr benötigt eine Lizenz! c't-Redakteur Nicolas Maekeler erläutert die Einzelheiten.

Mehr zur Überregulierung lesen Sie in der aktuellen c't 5/17. (uh)