Kritik an WLAN-Gesetz: Sperranspruch "systemwidrig" und "falsch"

Providervertreter, Verbraucherschützer und Bürgerrechtler lehnen die Initiative aus dem Wirtschaftsministerium ab, mit einer erneuten Novelle des Telemediengesetzes eine Grundlage für Websperren zu schaffen.

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Hotspot

(Bild: dpa, Julian Stratenschulte)

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Den Referentenentwurf, mit dem das Bundeswirtschaftsministerium die Störerhaftung von WLAN-Betreibern weiter einschränken will, sehen Providervertreter, Verbraucherschützer und Bürgerrechtler mit einem lachenden und einem weinenden Auge. Sie begrüßen, dass Rechteinhaber von einem Hotspot-Betreiber weder Schadenersatz noch Abmahngebühren verlangen dürfen, wenn Nutzer einen Verstoß gegen Urheberrechte begehen. Der geplante neue Anspruch für Websperren ist ihnen aber ein großer Dorn im Auge.

Der eco-Verband der Internetwirtschaft kritisiert, mit dem Vorschlag solle "eine Rechtsgrundlage für Netzsperren auf Zuruf der Rechteinhaber ohne richterlichen Beschluss" geschaffen werden. Sie verfehle damit das eigentliche Ziel, "endlich Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber zu schaffen". Die einschlägige Klausel betreffe auch Zugangs- und Diensteanbieter allgemein sowie Webseitenbetreiber, heißt es in einer Stellungnahme. Da es darin eigentlich um deren Haftungsprivilegien gehe, sei der Ansatz systemwidrig und falsch. Oliver Süme, eco-Vorstand für Politik und Recht, spricht sich daher dafür aus, den Entwurf insgesamt zu verwerfen.

Für umfangreiche Nachbesserungen machen sich der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) und der Verein Digitale Gesellschaft stark. Auch der vzbv hält es laut einem Positionspapier weder für geboten noch notwendig, Rechteinhabern erstmals einen gesetzlichen Sperranspruch zu geben. Damit werde den Gerichten der Spielraum genommen, "eine dem Einzelfall angemessene" Anordnung zu treffen. Es sei zu befürchten, dass Anwaltskanzleien künftig in Schreiben an Richter formelhaft behaupteten, nur mit einschlägigen Blockaden wiederholte Rechtsverstöße zu verhindern.

Die Digitale Gesellschaft schreibt in ihrer Eingabe an das Wirtschaftsressort, dass auf jeden Fall Hotspot-Anbieter von der Sperrpflicht ausgeschlossen werden müssten. Für alle anderen Provider sei auszuschließen, dass sich potenzielle Blockadeanordnungen auf ganze Ports beziehen. Derlei Sperren führten "regelmäßig zu einem massiven Overblocking". Viele legale Anwendungen wie Linux-Distributionen würden heutzutage über Peer-to-Peer-Netze angeboten. Die Politik müsse zudem effektiv ausschließen, "dass Gerichte etwa die Passwortsicherung oder die Registrierung der Nutzenden eines WLAN-Zugangs anordnen können". (vbr)