EU-Parlament fordert klare Standards für Big Data

Das EU-Parlament hat eine Entschließung zu Big Data verabschiedet, mit der es die EU-Kommission zu einem Regulierungsvorschlag auffordert. Diskriminierende Auswertungspraktiken sollen verhindert, die Rechte von Betroffenen gestärkt werden.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 12 Kommentare lesen
Big Data

(Bild: map)

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti
Inhaltsverzeichnis

Big Data beziehungsweise die massenhafte Datenverknüpfung und -auswertung ist ein blühendes Geschäftsfeld. Nun fordert das Europäische Parlament die Europäische Kommission auf, hierfür auch klare Regeln und Standards zur Anonymisierung und Softwarehaftung zu definieren, um das Recht auf freie Meinungsäußerung, Privatsphäre, Datenschutz und Datensicherheit zu schützen. Einen entsprechenden Initiativ-Bericht aus der sozialdemokratischen Fraktion hat das Parlament am Dienstag gegen Stimmen aus der CDU/CSU-Europafraktion angenommen.

Der grüne Europaabgeordnete Jan Philipp Albrecht erklärte, dass "Analysen großer Datenmassen in keinem Fall dazu führen dürfen, dass Menschen diskriminiert werden". Im Bereich der Strafverfolgung könne die Polizei mit Big-Data-Analysen Vorhersagen treffen, doch "es muss immer klar sein" sagt Albrecht, "dass das Ergebnis eine statistische Wahrscheinlichkeit sein kann, keine Vorhersage". Es brauche daher klare Standards mit Blick auf ethische Fragen sowie auf technische Anforderungen.

Die Entschließung hat auch Massendaten im Fokus, die smarte, vernetzte Geräte laufend produzieren. Dabei adressiert sie das Problem, dass Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendienste zunehmend Big-Data-Analysen durchführen, ohne dass dies gesetzlich abgedeckt wäre. Das Parlament kritisiert das grundsätzlich verbotene, gleichwohl "häufig" vorkommende "ethnische Profiling", dem durch "höchste Ethik-Standards" begegnet werden müsse.

Das Vertrauen der Bürger in die neuen Technologien könne nur gestärkt werden, wenn deren Grundrechte gewahrt und ein Missbrauch geahndet werden kann. Sie müssten gleichermaßen wie die Akteure in der Lage sein, "die Erhebung oder Analyse sowie Muster und Korrelationen zu verstehen und anzufechten und alle schädlichen Wirkungen auf bestimmte Gruppen oder Einzelpersonen zu verhindern". Eine Voraussetzung dafür sei "sehr viel mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht in Bezug auf Algorithmen bei der Datenverarbeitung und -analyse". Das Parlament fordert außerdem die Schaffung eines so genannten Clearinghauses für den digitalen Sektor.

Die zuständigen Verbraucher- sowie Wettbewerbs- und Datenschutzbehörden sollten nach dem Willen des Europäischen Parlaments enger zusammenarbeiten und Synergien innerhalb ihres jeweiligen Rechtsrahmens nutzen. Deshalb sollten diese Behörden auch entsprechend angemessen ausgestattet werden. Das Parlament hat aber auch die Medienlandschaft im Visier, wenn es die Kommission und die Mitgliedstaaten auffordert sicherzustellen, dass "datengestützte Technologien nicht zu einem beschränkten oder diskriminierenden Zugang zu einem pluralistischen Medienumfeld führen".

Bemerkenswert ist, dass die Abgeordneten in der Entschließung die Strafverfolgungsbehörden daran erinnern müssen, dass es eine bislang von den Mitgliedstaaten noch nicht umgesetzte Richtlinie für den Datenschutz bei Polizei und Justiz von 2016 gibt, welche die Datenverarbeitung in diesem Bereich regelt. (kbe)