Informationsfreiheit: Bundesbehörden geben oft nicht hinreichend Auskunft

2016 stellten interessierte Bürger 8855 Informationsfreiheitsanfragen an Ministerien und andere Verwaltungsstellen des Bundes. Über 40 Prozent davon wurden abgelehnt oder nicht umfassend beantwortet.

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Informationsfreiheit: Bundesbehörden geben oft nicht hinreichend Auskunft

Detlev-Rohwedder-Haus in Berlin, das seit August 1999 Hauptsitz des Bundesministeriums der Finanzen ist.

(Bild: bundesfinanzministerium.de)

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Das Bundesinnenministerium hat die aktuelle Jahresstatistik 2016 über Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes bei den Ressorts der Bundesregierung sowie den nachgeordneten Behörden ins Netz gestellt. Die Zahl der Auskunftsersuchen ist demnach von 9376 im Jahr 2015 auf 8855 zurückgegangen. Nach 5177 Anfragen gewährten die Verwaltungsstellen Akteneinsicht, bei 3678 Anträgen jedoch gar nicht oder nur teilweise. 41,5 Prozent der Gesuche wurden so nicht umfassend beantwortet.

1030 Anfragen lehnten die Behörden im vorigen Jahr komplett ab, während 1077 Widersprüche eingingen. 161 davon konnten oder wollten die staatlichen Verwaltungsinstitutionen teils oder vollständig abhelfen, 1043 offizielle Einwände wiesen sie zurück. In 419 Fällen klagten die Betroffenen. 2016 wurden auch 407 gerichtliche Auseinandersetzungen erledigt, 373 davon auf "sonstige" Weise. Offenbar einigten sich die Parteien in der Regel hier doch ohne Urteilsspruch. 31 Klagen wurden abgewiesen, dreien teils oder ganz stattgegeben.

40 Prozent beziehungsweise 3606 Anträge gingen 2016 an das Bundesfinanzministerium und zugehörige Einrichtungen wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Vielfach handelt es sich dabei Beobachtern zufolge um Akteneinsichtsersuchen von Anwaltskanzleien in Insolvenzstreitigkeiten. An zweiter Stelle folgt mit 1286 Anfragen das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dem unter anderem die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter unterstehen. Auf Rang drei steht das Wirtschaftsressort mit 729 Anträgen.

Arne Semsrott von der Plattform FragDenStaat.de hält die Zahlen für zweifelhaft. So seien allein über das Portal 2798 Informationsfreiheitsanfragen beim Bundestag eingegangen, während die Statistik nur 526 ausweise. Auch am Bundesrechnungshof oder für das Umweltministerium ergäben sich Unregelmäßigkeiten. Semsrott moniert, dass in der offiziellen Übersicht etwa Anfragen, die nicht beantwortet oder "aufgrund von Büroversehen" vergessen werden, nicht auftauchten. Es lasse sich auch nicht nachweisen, wie viele Antragsteller sich angesichts von Gebührendrohungen zurückzögen. Im internationalen Vergleich etwa mit den USA erscheine die Zahl der Anfragen hierzulande nach wie vor sehr gering. (anw)