Datenschützer lehnen geplante Novelle des BKA-Gesetzes als verfassungswidrig ab

Die Konferenz der Datenschutzbehörden von Bund und Ländern wirft der Bundesregierung vor, mit ihrem Entwurf zur Reform von BKA-Befugnissen wichtige Regeln und Verfahrenssicherungen zurücknehmen zu wollen.

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Datenschützer lehnen geplante Novelle des BKA-Gesetzes als verfassungswidrig ab

Die elektronische Fußfessel macht den Datenschützern weniger Sorgen als das polizeiliche Datenschutzrecht.

(Bild: dpa)

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Schwere Bedenken gegen den Regierungsentwurf zur Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) hat die Konferenz der Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder vorgebracht. In einer gemeinsamen Entschließung monieren die Kontrolleure, dass die Initiative "wichtige Datenschutzregeln und Verfahrenssicherungen" zurücknehme, "die der Gesetzgeber nach dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts geschaffen hatte". Der Entwurf müsse daher grundlegend überarbeitet werden.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im April eine frühere Novelle des BKA-Gesetzes für teilweise unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Einzelne Bestimmungen seien unverhältnismäßig, die Lizenz zum großen Lauschangriff auch auf Kontakt- und Begleitpersonen von Verdächtigen völlig verfassungswidrig. Das Vorhaben der Bundesregierung beschränke sich aber nicht darauf, die Vorgaben des Verfassungsgerichts oder weitere Regeln der EU umzusetzen, beklagen die Datenschutzbeauftragten. Vielmehr werde das polizeiliche Datenschutzrecht grundlegend verändert und auf den Kopf gestellt, was sich zudem auch auf Polizeibehörden der Länder auswirke.

So solle der Informationsverbund für alle Polizeiämter ganz neu gefasst werden. Dieser sei dann nicht mehr nach einzelnen Dateien untergliedert und "führt zu unverhältnismäßig weitreichenden Speicherungen". Zudem wolle die Regierung Anordnungen für verzichtbar erklären, die bisher erforderlich sind, um Datenbanken wie die Anti-Terror- oder die Hooligan-Datei überhaupt einrichten zu dürfen. Dieses Instrument sei bislang "Ausgangspunkt sowohl für datenschutzrechtliche Kontrollen als auch die Selbstkontrolle der Polizeibehörden". In den Anordnungen werde im Einklang mit der Verfassung festgelegt, "zu welchen Zwecken personenbezogene Daten gespeichert sind".

Der Regierungsentwurf stelle zudem darauf ab, dass Informationen zu allen erfassten Personen "themenübergreifend" verknüpft und miteinander abgeglichen werden dürften. Zugleich verkürze er die Kontrollmöglichkeiten der Datenschutzbeauftragten. Ferner könnten künftig alte Informationsbestände auch zu lediglich Verdächtigen "bei jedem neuen Speicheranlass ungeprüft weiter fortgeschrieben werden". Dafür solle es schon genügen, wenn die betroffene Person als Zeuge oder Kontaktperson erneut auffällig werde. Auch dies verstoße "gegen das durch die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes bekräftigte Übermaßverbot".

Die vorgesehene Reform sahen auch andere Experten in einer Anhörung im Bundestag am Montag sehr skeptisch. Der Mainzer Staatsrechtler Matthias Bäcker befürchtete, dass der Entwurf und die darin skizzierte "fundamentale Umgestaltung" des BKAs entweder in Karlsruhe scheitere oder von Verwaltungsgerichten stark eingeschränkt werde. Ulf Buermeyer, Richter am Landgericht Berlin, gab zu bedenken, dass die Grundsätze der Datensparsamkeit und der Zweckbindung in ihr Gegenteil verkehrt würden. Der "Terrorismusteil" des Entwurfs wäge nicht hinreichend zwischen Freiheit und Sicherheit ab, sondern schramme "konsequent an der rechten Leitplanke entlang". Besonders augenfällig werde dies etwa bei den Befugnissen für den Einsatz von Staatstrojanern.

Auf weniger Kritik stieß die geplante elektronische Fußfessel für terroristische "Gefährder". Der Würzburger Staatsrechtler Kyrill-Alexander Schwarz bezeichnete eine solche Aufenthaltsüberwachung als "einen Akt experimenteller Gesetzgebung". Natürlich werde diese Maßnahme "einen zu allem Entschlossenen" nicht davon abhalten können, Anschlagspläne in die Tat umzusetzen. Sie sei aber milder als etwa ein auch denkbarer "Präventivgewahrsam". Der Bonner Rechtswissenschaftler Klaus Ferdinand Gärditz sprach von einem "sinnvollen Kompromiss", mit dem sich zumindest die Vorbereitung von Terrorattacken erheblich erschweren lasse. (anw)