Kabinett legt Gesetzentwurf zu E-Commerce vor

Die neue Regelung setzt die entsprechende EU-Richtlinie in deutsches Recht um. Kernpunkt ist das Herkunftslandsprinzip.

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Von
  • Holger Dambeck

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zum elektronischen Handel verabschiedet. Die Regelung soll die entsprechende EU-Richtlinie zum E-Commerce umsetzen. Wichtigster Punkt der Regelung ist das Herkunftslandprinzip. Diensteanbieter müssen sich danach grundsätzlich an den Gesetzen des Staates orientieren, in dem sie niedergelassen sind, auch wenn sie ihre Dienste in anderen EU-Ländern anbieten. "Ein deutscher Händler, der über Internet in Frankreich Waren anbietet, muss sich dann zum Beispiel nicht mehr um französische Werbevorschriften kümmern", sagte Gudrun Girnghuber, Sprecherin des Justitzministeriums, gegenüber heise online. Dies sei eine deutliche Erleichterung für den elektronischen Handel.

Der Gesetzentwurf macht jedoch auch Ausnahmen vom Herkunftslandprinzip: Beim Verbraucherschutz soll das Recht des Landes gelten, in dem der Käufer wohnt. "Die Bürger können sich auf die für sie gültigen Verbraucherschutznormen berufen", betonte Girnghuber.

Die Ausnahmen zum Herkunftslandprinzip wurden vom Bundesverband Deutscher Industrie (BDI) kritisiert. "Die erhofften Vereinfachungen im elektronischen Geschäftsverkehr durch die europaweite Geltung des Herkunftslandsprinzips bleiben aus", sagte BDI-Hauptgeschäftsführer Ludolf v. Wartenberg. Die Ausnahmeregelung bei Geschäften mit Endverbrauchern erschwere die Entwicklung des Online-Handels. Online-Shop-Betreiber müssten sich deshalb mit 15 verschiedenen EU-Rechtsordnungen auseinandersetzten.

Das Justizministerium kann die BDI-Kritik jedoch nur teilweise nachvollziehen. Die Vorschriften zum Verbraucherschutz seien europaweit schon weitgehend harmonisiert, erklärte Girnghuber. Die Fernabsatzrichtlinie der EU, in Deutschland als Fernabsatzgesetz umgesetzt, lege die Mindestnormen fest. Girnghuber räumte jedoch ein, dass in einzelnen Ländern Vorschriften gebe, die darüber hinaus gingen. Die EU-Regelung schreibe beispielsweise ein Rückgaberecht von 10 Tagen vor. "In Deutschland haben Verbraucher aber ein 14-tägiges Rückgaberecht. Daran müssen sich auch Anbieter aus anderen EU-Ländern halten, wenn das Gesetz in Kraft tritt." Die Bundesregierung will in Zukunft stärker auf eine Harmoniesierung gesetzlicher Regelungen achten, um einheimische Anbieter nicht zu benachteiligen. Als Beispiel führte sie die bereits vorgeschlagene Abschaffung des Rabattgesetzes an.

Im neuen Gesetz wird auch der Datenschutz geregelt. "Die einheitliche und transparente Regelung nützt eindeutig den Verbrauchern", meinte Girnghuber. Die derzeit für den Laien undurchsichtige Rechtslage sei mit dem neuen Gesetz beseitigt. Alle mit dem E-Commerce in Zusammenhang stehenden Gesetze (wie etwa das neue Signaturgesetz) will das Kabinett bis zum Sommer auf den Weg bringen. (hod)