Datenausweis fürs Auto: Dobrindts Initiative zum Dateneigentum erntet Kritik

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt will Daten faktisch wie Sachen behandeln und Nutzern so Eigentumsrechte daran verschaffen. Für Kfz könnte so ein Datenpass Pflicht werden. Das Vorhaben überzeugt nicht alle.

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Datenausweis fürs Auto: Dobrindts Initiative zum Dateneigentum erntet Kritik

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt

(Bild: dpa, Archiv)

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Die laufende Debatte über ein Eigentum an Daten hat Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt mit einem jüngst veröffentlichten "Strategiepapier digitale Souveränität" angefeuert. Der CSU-Politiker plädiert seit Längerem dafür, dass in der Big-Data-Welt das Prinzip der Datensparsamkeit dem eines neuen Datenreichtums weichen sollte. Nun hat er sich mit seinem Vorschlag für ein "Datengesetz, das die Verfügungsrechte klar regelt und die Persönlichkeitsrechte der Menschen mit den Wertschöpfungschancen vereint", offenbar zwischen alle Stühle gesetzt.

Dobrindt will zunächst "Daten im Ergebnis mit Sachen gleichstellen" und damit die Basis dafür schaffen, "dass diese eindeutig natürlichen oder juristischen Personen als 'Eigentum' zugewiesen werden können". Über die Messwerte soll dann derjenige verfügen dürfen, "auf den die Erstellung der Daten zurückgeht". Damit gelte prinzipiell etwa bei den rund 25 Gigabyte an Daten, die ein modernes Serienfahrzeug schon heute jede Stunde im Einsatz produziere, dass diese und die damit verbundenen Rechte dem Halter gehörten.

Die Messwerte dürften so nur anonymisiert und pseudonymisiert verarbeitet oder zusammengeführt werden – ausgenommen, der Nutzer alias Dateneigentümer erlaube es Dritten ausdrücklich, seine personenbezogenen statistischen Angaben zu verwenden, und er habe zudem ein klares Widerrufsrecht. Um hier für Transparenz zu sorgen und "mündige Entscheidungen" der Betroffenen zu ermöglichen, will Dobrindt "für alle Dienste und Produkte wie zum Beispiel ein Kraftfahrzeug einen Datenausweis" vorschreiben. Ein solcher Infopass solle "unter anderem vollumfänglich und verständlich über Umfang und Häufigkeit der Datenerhebung sowie über die Nutzung und Weitergabe der Daten" aufklären.

Der Verkehrsminister tritt dafür ein, dass nicht personenbezogenen Mobilitätsdaten offen bereit gestellt werden, "um damit verbundene Potenziale für die Verkehrsplanung und intelligente Verkehrssteuerung zu nutzen". Alle nicht personenbezogenen Daten, die der Staat erhebe, sollten für alle Interessierten frei verfügbar sein, "um digitale Wertschöpfung zu ermöglichen". Um vermeintliche Gratisdienste in der Plattformökonomie, für die der Nutzer letztlich mit seinen Daten zahlt, nicht weiter zu beflügeln, müssten zudem verstärkt alternativ "andere Bezahlungsmöglichkeiten angeboten werden".

Dobrindt geht damit über die Überlegungen hinaus, die Bundeskanzlerin Angela Merkel vor der CeBIT zu einheitlichen Regeln fürs Dateneigentum anstellte. Die CDU-Politikerin hielt es im Automobilsektor noch für nötig zu entscheiden, ob die Messwerte eines Fahrzeugs dem Auto- oder dem Softwarehersteller gehörten. Die Option, dass die Daten dem Halter zugesprochen werden sollten, brachte die Regierungschefin gar nicht ins Spiel. Völlig über Kreuz liegt Dobrindts Papier mit der Ansicht von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU), wonach die Losung "Meine Daten gehören mir" ein Mythos sei und Ausschließlichkeitsrechte des Sachenrechts nicht auf persönliche Informationen angewendet werden dürften.

Der Verein Wikimedia Deutschland, der Projekte wie die Wikipedia oder Wikidata trägt, warnt vor "kaum absehbaren Folgen": Durch ein Eigentumsrecht an reinen Daten würden "zugleich die Kommunikation und das Wissen der Menschheit zur Ware gemacht". Auffällig sei, dass sich die bisher genannten Beispiele allein auf neue Mobilitätskonzepte bezögen. Das lasse bezweifeln, ob Dobrindt den vollen Umfang der Auswirkungen seiner Vorschläge etwa auch auf künftige Technik und Wissensformen erkannt habe, die "auf Basis aggregierter, nicht mehr personenbeziehbarer Daten entstehen" könnten. Unverständlich sei, wieso mit Tunnelblick auf autonomes Fahren die Freiheit faktischer Daten insgesamt in Frage gestellt werden sollte.

Der Rechtsanwalt Sebastian Kraska vom Institut für IT-Recht glaubt dagegen, "dass Daten immer schon als Sache hätten betrachtet werden sollen". Diese ließen sich "nur deswegen verarbeiten, speichern und versenden, weil sie gerade dazu auf ihre materielle Existenz angewiesen sind". Die juristischen Konsequenzen einer Eigentumsfähigkeit an Daten wären Kraska zufolge bereits "für die zur Umsetzung anstehende europäische Datenschutzgrundverordnung beachtlich" gewesen, in der aber Messwerte nicht hinreichend von "Informationen" aus der "geistig-flüchtigen" menschlichen Bewertungssphäre abgegrenzt würden. Es sei an der Zeit, "dass das informationelle Selbstbestimmungsrecht aus dem Schatten des sogenannten 'Datenschutzes'" heraustrete.

(anw)