Bundesrat verlangt Kostenplan für die Fluggastdatenspeicherung

Die Länderkammer zweifelt die These der Bundesregierung an, dass mit der geplanten Vorratsspeicherung von Flugpassagierdaten "kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand anfällt". Der Rechtsausschuss hatte allgemeine Bedenken.

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Airbus von vorne
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Der Bundesrat hat die Bundesregierung am Freitag aufgefordert, die den Ländern durch die geplante Fluggastdatenspeicherung voraussichtlich entstehenden Kosten "nachvollziehbar" darzustellen. Die Ansicht der Exekutive, dass für die Länder und Kommunen "kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand" anfalle, sei zweifelhaft, erklärt das Gremium in einer Stellungnahme. So könne die skizzierte Fluggastdatenzentralstelle gewonnene Informationen auch an die Landeskriminalämter und die Verfassungsschutzbehörden der Länder übermitteln. Dadurch würden "Folgemaßnahmen" ausgelöst.

Es könne daher davon ausgegangen werden, dass "ein nicht unerheblicher Aufwand" in den Ländern verursacht wird, schreibt der Bundesrat. So sei wohl etwa ein "höherer Personalbedarf" einzuplanen. Die Bundesregierung müsse an diesem Punkt die Karten offen legen.

Mit dem umstrittenen Gesetzentwurf will das Bundeskabinett eine EU-Richtlinie umgesetzt wissen. Nach dem Vorbild etwa der USA oder Großbritanniens sollen dann auch hierzulande Passenger Name Records (PNR) gesammelt, automatisiert mit Fahndungs- und Anti-Terror-Dateien abgeglichen sowie anderweitig ausgewertet werden. Insgesamt 60 Datenkategorien müssen laut dem Plan fünf Jahre lang aufbewahrt werden, darunter Essenswünsche, E-Mail- und andere Kontaktadressen sowie eventuelle Vielfliegernummern.

Der Rechtsausschuss des Bundesrats hatte zusätzlich Bedenken vorgebracht , dass das Vorhaben gegen die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Vorratsdatenspeicherung verstoßen könnte. Diese hatte die Länderkammer selbst zunächst geäußert, als sie sich mit der einschlägigen EU-Richtlinie befasste. Die Rechtspolitiker sahen diesen Einwand nun noch bestärkt durch das jüngste EuGH-Urteil, wonach sich eine Vorratsdatenspeicherung "auf das absolut Notwendige" beschränken müsse. Darüber gehe die jetzt vorgesehene Speicherfrist von fünf Jahren voraussichtlich hinaus. Die Länderchefs wollten sich dieser Ansicht im Plenum aber nicht anschließen. (axk)