Kickstarter-Projekt: MacBook-Pro-Hub von Hyperdrive kommt nicht durch den Zoll

Dem Thunderbolt-3-USB-C-Hub, der per Crowdfunding über 1,8 Millionen Dollar einsammeln konnte, fehlt offenbar das CE-Zeichen. Auch beim Versand gibt es Probleme. Der Hersteller arbeitet an Lösungen.

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Kickstarter-Projekt: MacBook-Pro-Hub von Hyperdrive kommt nicht durch den Zoll

(Bild: Hersteller)

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Die Auslieferung des im Dezember angekündigten Thunderbolt-3-Hub von Hyperdrive/Sanho stockt. Grund ist nicht nur der langsame Versand des Geräts aus Fernost per Standardpost, der mehrere Wochen dauern kann, sondern ein Problem beim Zoll: Wie Leser berichten, fehlt der Hardware offenbar das CE-Zeichen – ein Fauxpas, der schon anderen großen Crowdfunding-Projekten passiert war. Ohne diese Kennzeichnung dürfen Geräte nicht in den europäischen Handel gelangen und kommen nicht durch den Zoll.

Der je nach Backer-Stufe und Versandkosten rund 80 US-Dollar teure Thunderbolt-3-Hub hatte auf Kickstarter über 1,8 Millionen US-Dollar einwerben können und rüstet beim MacBook Pro diverse Schnittstellen, darunter 4K-Video, nach. Hyperdrive/Sanho ist im Apple-Zubehörgeschäft bekannt, lieferte schon früher Hubs, Akkus und andere Peripherie-Produkte für Macs und iOS-Geräte.

Die nach Deutschland bestellten Geräte landen automatisch beim Zoll, wie auch eine Bestellung eines Mac & i-Redakteurs zeigte – eine Vorverzollung per DHL findet nicht statt. Der Besuch beim Zoll sollte zeitnah erfolgen, in Berlin lagern solche Sendungen etwa mittlerweile nur noch sieben Kalendertage, bevor sie zurückgehen.

Auch wer rechtzeitig kommt, kann Probleme haben, an den Thunderbolt-3-Hub zu gelangen: Ein betroffener Leser berichtet, der Zoll habe ihm die Sendung aufgrund des fehlenden CE-Zeichens nicht aushändigen wollen. "Es genügt nach Aussage des Zolls und eines Schreibens der "Zentrale Stelle Marktüberwachung NRW" der Bezirksregierung Düsseldorf nicht dem Produktsicherheitsgesetz."

Wer sich per E-Mail an den Hyperdrive/Sanho-Support wendet, erhält auf Nachfrage per PDF eine Pro-Forma-Rechnung sowie ein Schreiben, das die CE-Konformität bescheinigen soll. Diese Schriftstücke solle man "auf Nachfrage vorlegen", so ein Kundendienstmitarbeiter. (bsc)