MP3-Suchmaschine verlangt Schadenersatz von Plattenindustrie

Der Kampf gegen Napster scheint gewonnen – doch an anderer Stelle ziehen für die Plattenindustrie dunkle Wolken auf.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 54 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Sven Hansen

Die MP3-Suchmaschine MP3Board hat mit einer Schadenersatzklage gegen die Recording Industry Association of America (RIAA) eine weitere juristische Hürde übersprungen. Ein Antrag der RIAA, das Verfahren einzustellen, wurde nach US-Agenturberichten abgelehnt. Damit öffnete Richter Sidney Stein vom New Yorker Bezirksgericht den Anwälten von MP3Board den weiteren Weg durch die Instanzen.

Seit geraumer Zeit liefert sich MP3Board mit der RIAA und einzelnen Vertretern der Plattenindustrie juristische Auseinandersetzungen. MP3board lässt MP3-Dateien durch Suchroboter automatisch verlinken. Dadurch werden in der Suchmaschine legale, wie auch illegale Dateien abgebildet. Darüber hinaus bietet der Dienst das Durchsuchen des Gnutella-Netzes an. Die RIAA wollte die Betreiber des MP3Boards zwingen, illegale Dateien aus den Suchergebnissen herauszufiltern. Ira Rothken, MP3Board-Anwalt meint dazu: "Die Suchergebnisse, auf die MP3Board verweist, spiegeln in ihrem Verhältnis von legalen zu illegalen Musik-Dateien lediglich die Ganzheit des Internets wieder." Die Betreiber von MP3Board weigerten sich daher – bisher erfolgreich – der Aufforderung der RIAA nachzukommen.

Im Juli vergangenen Jahres gelang es der RIAA dennoch, MP3Board vorübergehend lahm zu legen: Nachdem die RIAA den ISP von MP3Board über angebliche Urheberrechtsverletzungen informiert hatte, nahm dieser die Site vorsichtshalber für zehn Tage vom Netz. Um den dadurch entstandenen Verdienstausfall dreht es bei der Schadenersatzklage gegen die RIAA.

Der weitere Verlauf des Verfahrens wird von allen Seiten aufmerksam beobachtet. Schließlich könnte sich an dieser Stelle ein Präzedenzfall für eine vorsichtigere Umsetzung des Digital Millenium Copyright Act (DMCA) ergeben, nachdem Provider illegale Inhalte nach Kenntnisnahme vom Netz nehmen müssen. Sollte die RIAA Schadenersatz zahlen müssen, wird sie vielleicht in Zukunft bei der Abmahnung von Service-Providern vorsichtiger sein. (sha)