Facebook will verstärkt gegen Rachepornos vorgehen

Facebook will die Opfer von Rachepornos besser schützen. Eine Software soll Fotos erfassen, die ohne Zustimmung der abgebildeten Person in sozialen Netzwerk geteilt wurden. Das soll eine Weiterverbreitung verhindern.

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Initiative für Medienkompetenz

(Bild: dpa, Tobias Hase)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • dpa

Facebook verschärft das Vorgehen gegen das Teilen intimer Fotos ohne Zustimmung, das sogenannte "Revenge Porn". Bilder, die betroffene Nutzern gemeldet haben, soll eine Software erfassen, damit sie nicht mehr weiterverbreitet werden können, kündigte das Online-Netzwerk an. Das werde übergreifend nicht nur für Facebook, sondern auch für die Foto-Plattform Instagram und den Messenger gelten, sagte die zuständige Facebook-Managerin Antigone Davis der dpa. Der ebenfalls zu Facebook gehörende Messaging-Dienst WhatsApp bleibt vorerst außen vor, das werde aber für die Zukunft geprüft.

Das Phänomen "Revenge Porn" bekam seinen Namen, weil frühere Partner die intimen Bilder oft als Rache veröffentlichen. Facebook-Mitglieder können ein solches Foto über einen Button melden. Dann erstellt die Bilderkennungssoftware eine Art "digitalen Fingerabdruck" davon, damit Facebook spätere Versuche, es zu teilen, unterbinden kann. Die Software sei auch gut darin, die Fotos immer noch zu erkennen, wenn sie abgeändert worden seien, sagte Davis.

Nach bereits möglicherweise weiterverbreiteten Bildern sucht Facebook aber nicht. Sie müssen nach wie vor von den Nutzern gemeldet werden. Die Hinweise der Betroffenen werten laut Facebook "speziell ausgebildete" Prüfer "mit Priorität" aus. Die Profile, die bei "Revenge Porn" erwischt werden, würden "in den meisten Fällen" blockiert. Ihre Besitzer könnten das aber anfechten.

Wer in Frankreich Rachepornos veröffentlicht, muss künftig mit harten Strafen rechnen: Es drohen Gefängnis und hohe Geldstrafen. In Deutschland hatte der Bundesgerichtshof Ende 2015 entschieden, dass intime Fotos oder Videos nach dem Ende einer Beziehung gelöscht werden müssen, wenn der Ex-Partner dies verlangt. (dbe)