Digitalradio: Bundesregierung will Radiogeräte gesetzlich aufwerten

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie schlägt in einem Referentenentwurf zur Anpassung des §48 des Telekommunikationsgesetz (TKG) ein Handelsverbot für Geräte vor, wenn die bestimmte Mindestanforderungen nicht erfüllen.

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Gesetzlich aufgewertete Radios

Das BMWi fordert den Einbau digitaler Empfangstechnik bei Neugeräten.

(Bild: pixabay.com)

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Von
  • Peter Siering

Im Unterschied zu anderen, auch europäischen Ländern kommt das Digitalradio hierzulande nicht voran. Norwegen schaltet UKW-Stationen ab, die bundesdeutsche Politik arbeitet sich an Initiativen fürs Digitalradio DAB+ ab, nachdem sich der vorherige Anlauf DAB als Rohrkrepierer erwies. Nun schreibt sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die Förderung digitaler Radio-Geräte auf die Fahnen.

Der Referentenentwurf vom 5.4.2017 (PDF) schlägt als Lösung dafür vor, dass "höherwertige Radioempfangsgeräte nur noch gehandelt werden dürfen, wenn diese zum Empfang normgerechter digitaler Signale geeignet sind". Dem BMWi geht es dabei um ein zusätzliches Angebot: "Die gesetzliche Regelung führt nicht dazu, dass die Bürgerinnen und Bürger gezwungen, sind sich ein neues Gerät zu beschaffen." heißt es in dem Entwurf weiter.

Laut dem Entwurf müssen Geräte, die überwiegend für den Empfang von Tonrundfunk bestimmt sind und die Programmnamen anzeigen können, "mit mindestens einer den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Schnittstelle ausgestattet sein, die es dem Nutzer ermöglicht, digital codierte Inhalte zu empfangen und wiederzugeben". Ob DAB+, LAN oder WLAN spielt keine Rolle. Autoradios fallen darunter, weil sie mittels RDS-Empfangsteil meist Programmnamen zeigen. Bausätze sind explizit ausgenommen.

Als Folgen des Gesetzes sehen die Referenten, dass die Angebotsvielfalt größer wird und dass Verbraucher durch Geräte mit dem zusätzlichen digitalen Empfangsteil ein "quantitativ und qualitativ verbessertes Hörfunkprogramm" erhalten. In einer 12monatigen Übergangszeit sollen Altgerät noch abverkauft werden dürfen. Geräte ohne Anzeige des Programmnamens sollen nicht betroffen sein.

Das BMWi bittet um Stellungnahmen bis zum 18. April 2017, um sie für die weitere Abstimmung einbeziehen zu können. Diese sind ausschließlich per E-Mail an Buero-VIA2@bmwi.bund.de zu richten. (ps)