Verbraucherschützer: Neue Telefonabzocke zielt auf Flüchtlinge

Eine neue Telefonmasche zielt laut Verbraucherschützern darauf, Flüchtlinge mit angeblich gewonnenen Kreditkarten in Verträge zu locken. Im Bundesrat bildet sich gerade eine Allianz für schärfere Gesetze gegen solche Überrumpelungsmethoden.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 103 Kommentare lesen
Schnurloses Telefon
Lesezeit: 3 Min.
Von

Nach Deutschland gekommene Flüchtlinge werden nach Erkenntnissen der Verbraucherzentralen inzwischen auch Ziel illegaler Geschäftemacher. Seit einigen Wochen sei "eine neue Masche" zu beobachten, sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Klaus Müller, der Deutschen Presse-Agentur. Dabei bekämen Flüchtlinge einen Anruf, in dem oft von einer gewonnenen Kreditkarte die Rede sei. Schon ein "Ja" auf Fragen etwa zum Namen werde als Zustimmung zu einem Vertrag gewertet, worauf Zahlungsaufforderungen folgen. "Das sind ärgerliche Situationen, wo Unwissenheit, vielleicht auch ein kurzfristiges Glücksgefühl ausgenutzt wird", sagte Müller.

Solche unerlaubte Telefonwerbung sei seit Jahren ein Problem auch für Verbraucher, die schon lange in Deutschland leben. "Jetzt wird versucht, Menschen mit einem Migrations- oder Fluchthintergrund in diese Fallen hineinzulocken", berichtete der vzbv-Chef auch nach Rückmeldungen von Initiativen. Flüchtlinge seien mittlerweile teils selbst erwerbstätig oder wollten natürlich an Konsummöglichkeiten teilhaben. "Viele davon sind die Spielregeln hier nicht gewohnt. Und damit sind sie leider auch Opfer von manch einem Abzocker." Gebraucht werde insgesamt ein strenger Rechtsrahmen gegen illegale Praktiken.

Viele Flüchtlinge wüssten aber nicht um ihre Rechte und dass sie in Fällen unzulässiger Geschäfte etwa bei Verbraucherzentralen und Anwälten Unterstützung bekommen könnten. Daher sei es auch für Helfer von Kirchen, Gewerkschaften oder Wohlfahrtsverbänden wichtig zu sagen: "Hier muss keiner Scham haben, wenn ihm so was passiert ist."

Im Bundesrat zeichnet sich ab, dass überrumpelnder Telefonwerbung bald ein gesetzlicher Riegel vorgeschoben werden könnte. Nordrhein-Westfalen will sich in der Länderkammer für schärfere Maßnahmen gegen unerlaubte Telefonwerbung einsetzen. Zwar seien unerwünschte Werbe-Anrufe seit 2009 verboten, allerdings seien telefonisch geschlossene Verträge weiterhin wirksam, sagte Landesjustizminister Thomas Kutschaty (SPD) der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf. Ein Vertrag solle aber nur dann zustande kommen, wenn der Käufer das Geschäft schriftlich bestätige. Auch Baden-Württemberg hatte dazu im vergangenen Monat einen Antrag in die Länderkammer eingebracht. NRW unterstützt die Stoßrichtung, will aber eine eigene Vorlage mit Präzisierungen einbringen, damit die Überrumpelungsmasche am Telefon rechtssicher ausgeschlossen wird.

Im vergangenen Jahr gingen bei der zuständigen Regulierungsbehörde in Bonn fast 30 000 schriftliche Beschwerden wegen unerlaubter Telefonwerbung ein – rund 5000 mehr als 2015. Beschwerden können an die Verbraucherzentrale gemeldet werden, die dafür vorbereitete Formulare im Internet bereithält. Unerlaubte Telefonwerbung liegt auch vor, wenn der Angerufene zur Fortsetzung oder zu Änderungen eines Vertrages gedrängt werden soll. (axk)