#CHFreeWiFi: Gegen Einschränkungen für freies WLAN in der Schweiz

Während anderswo neue Vorschriften für Betreiber offener WLAN-Hotspots gerade gelockert werden, sollen WLAN-User in der Schweiz künftig eindeutig identifizierbar sein. Aktivisten wollen dem möglichst viele freie Zugängen entgegensetzen.

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Könnte in der Schweiz bald schwierig werden: Freies WLAN im Café.

(Bild: dpa, Jan Woitas)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Tom Sperlich

Schweizer Netzaktivisten warnen vor einer Beeinträchtigung der Privatsphäre durch neue Regeln für WLAN-Hotspots. Die Ausführungsbestimmungen zu dem beschlossenen Bundesgesetz zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) könnten eine anonyme Nutzung offener WLAN-Hotspots unmöglich machen. Mit der Kampagne #CHFreeWiFi wollen die Aktivisten auf das Problem aufmerksam machen.

Den neuen Vorschriften zufolge müssen "professionelle Internetanbieter" – dazu zählen unter anderem Fastfood-Restaurants mit hoher Kundenfrequenz oder Hotels –, künftig eine eindeutige Identifizierung der Nutzer ihres WLANs sicherstellen. Kleinere Unternehmen können zwar weiterhin offene Funknetze betreiben, setzen sich bei Rechtsverstößen durch Nutzer aber einem Haftungsrisiko aus. Und auch Privatpersonen könnten künftig von Behörden und Justiz zur Identifizierung von Nutzern aufgefordert werden.

Mit freien Zugängen in der ganzen Schweiz sollen die Regierungspläne unterlaufen werden.

Die neuen Auflagen könnten dazu führen, dass immer mehr Unternehmen darauf verzichten, einen WLAN-Zugang anzubieten, fürchten die Kritiker und fordern Schweizer Internetnutzer auf, einen passwortfreien Gastzugang mit der SSID #CHFreeWiFi auf ihrem Router einzurichten. Mit Tausenden oder gar Zehntausenden freier Hotspots sollen die Pläne der Regierung unterlaufen werden. Mindestens 130 #CHFreeWiFi sind bereits binnen weniger Tage online gegangen. Hinter der Aktion steckt der Schweizer IT-Untermehmer und Politiker Fredy Künzler.

Die Gegner der neue Regeln waren zuvor mit einem Referendum gegen das BÜPF gescheitert: Die für eine Volksabstimmung nötige Zahl der Unterschriften wurde knapp verfehlt. Das Gesetz soll nun 2018 in Kraft treten. Die Entwürfe für die entsprechenden Verordnungen durchlaufen derzeit das sogenannte Vernehmlassungsverfahren, in dem Kantone, Parteien und betroffene Wirtschaftsverbände noch bis Ende Juni Stellung nehmen können.

Auch die Telecom- und IT-Branche wehrt sich gegen die Verordnungen zum BÜPF. Der Wirtschaftsverband der digitalen Schweiz (Swico) spricht im Tages-Anzeiger von einer Schikanierung der Bürger durch die Regierung. Das BÜPF sei viel zu schwammig formuliert und könne mit Verordnungen beinahe willkürlich ausgelegt werden. Die Vorgaben in den entsprechenden rund tausendseitigen Verordnungsentwürfen für BÜPF würden kaum umsetzbar sein, kritisieren auch Provider, und die großen Telecom-Unternehmen der Schweiz haben laut Medienberichten inzwischen eine gemeinsame Stellungnahme in die Hauptstadt Bern geschickt. (vbr)