Automatische Gesichtserkennung soll zum Finale der Champions League eingesetzt werden

Zum Finale der Fußball-Champions-League im Juni werden 75.000 Fans in Cardiff erwartet. Ins Stadion gelangen sollen dank Gesichtserkennung nur unverdächtige Personen.

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Automatische Gesichtserkennung soll zum Finale der Champions League eingesetzt werden

(Bild: dpa)

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Zum Finale des europäischen Fußballwettbewerbs Champions League am 3. Juni in der walisischen Cardiff sollen die Gesichter aller Besucher automatisch gescannt werden. Das Magazin Motherboard berichtet, die 75.000 erwarteten Fußballfans würden mit einer Datenbank von rund 500.000 Gesichtern abgeglichen. Das Stadion betreten dürften nur jene, die nicht erfasst sind.

Die Polizei von Südwales hatte im Februar einen Auftrag für ein System zur automatischen Gesichtserkennung in Echtzeit ausgeschrieben. Der Auftrag wurde bereits vergeben. Das Finalspiel ist laut der Ausschreibung Teil eines Pilotversuchs für die Technik. Die dafür nötigen Kameras werden rund um das den Austragungsort Millennium Stadium und am Hauptbahnhof von Cardiff installiert. Welche Technik genau eingesetzt wird, wurde nicht berichtet.

Unter Datenschützern regt sich Unmut über den Plan. Motherboard zitiert die Aktivistin Rachel Robinson von der Bürgerrechtsorganisation Liberty, die kritisiert, dass die rechtlichen Bestimmungen der zunehmend eingesetzten und weiterentwickelten Überwachungstechnik nicht nachkämen. Die automatische Gesichtserkennung generiere sensible Daten zu tausenden von Menschen, es sei nicht geklärt, was mit ihnen geschehen werde.

In Deutschland wollte 2011 das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) während eines Heimspiels des heimischen Fußballvereins Karlsruher SC eine von ihr entwickelte automatische Gesichtserkennung testen. Nach Protesten von KSC-Fans wurde der Test gestoppt, der zuständige Landesdatenschutzbeauftragte sah keine Rechtsgrundlage für diese Technik. Das hat sich bis heute hierzulande nicht geändert, so sah die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff im Echtbetrieb solcher Systeme einen erheblichen Grundrechtseingriff. Bei einem Test der automatischen Gesichtserkennung am Berliner Südkreuz werden nur Freiwillige erfasst. (anw)