Bundestag verpasst mehr Extremisten eine elektronische Fußfessel

Die Abgeordneten haben einen Gesetzentwurf verabschiedet, wonach Sicherheitsbehörden den Aufenthalt deutlich mehr extremistischer Straftäter elektronisch kontrollieren können sollen.

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Bundestag verpasst mehr Extremisten eine elektronische Fußfessel

(Bild: dpa, Maurizio Gambarini/Archiv)

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Wenige Stunden nach dem Beschluss neuer Vorschriften für die Überwachung terroristischer Gefährder durch elektronische Fußfesseln hat der Bundestag am Donnerstagabend mit der Mehrheit der großen Koalition für eine Initiative gestimmt, mit der das umstrittene Ortungsinstrument auch verurteilten Extremisten nach verbüßter Haftstrafe in viel mehr Fällen angelegt werden soll. Linke und Grüne votierten gegen das Vorhaben.

Den Regierungsentwurf überarbeiten die Abgeordneten mit einem Änderungsantrag des federführenden Rechtsausschusses nur noch redaktionell. Mit der Initiative wird der Straftatenkatalog für funkende Fußfesseln deutlich erweitert: Eine elektronische Aufenthaltsüberwachung kann demnach auch angeordnet werden, wenn jemand eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet, Terrorismus finanziert, in- oder ausländische terroristische Vereinigungen unterstützt oder um Mitglieder dafür geworben hat.

Bei Staatsschutzdelikten genügt zudem künftig bereits eine abgesessene Freiheitsstrafe von zwei Jahren, damit Delinquenten eine elektronische Fußfessel verpasst werden kann. Derzeit ist dies erst nach drei Jahren im Gefängnis der Fall. Mit dem Schritt setzen die Volksvertreter eine Absprache zwischen Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und Justizminister Heiko Maas (SPD) zu Konsequenzen aus dem Terroranschlag auf den Weihnachtsmarkt in Berlin vor Weihnachten um.

Redner der Linken bezeichneten das Vorhaben in der abschließenden Lesung als unverhältnismäßig, da Menschen der Maßnahme aufgrund einer reinen Prognose unterworfen werden sollten. Die Grünen äußerten den Verdacht, es solle verschleiert werden, dass die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten nicht ausreichend vollzogen würden. Die elektronische Aufenthaltsüberwachung werde zu einer Art Allzweckwaffe erklärt, obwohl sie überflüssig sei und wenig bringe. Sprecher von CDU/CSU und SPD erklärten das Instrument dagegen zu einem geeigneten Mittel, um gefährliche Menschen von bestimmten Orten fernzuhalten. Der Rechtsstaat wolle wissen, wo sich verurteilte Extremisten nach der Haft bewegten.

Mit einer elektronischen Fußfessel soll eine Person laufend geortet werden. Das Gerät wird an einem der beiden Fußgelenke angebracht. Es enthält einen Sender, der ständigen Funkkontakt mit einer Basisstation hat. Empfängt diese kein Signal, weil das Gerät sich außerhalb ihrer Reichweite befindet oder zerstört wurde, wird die überwachende Behörde alarmiert. (kbe)