Bundesregierung: Teurere Radios müssen digital empfangen können

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf befürwortet, wonach künftig "höherwertige" Radios nur noch verkauft werden dürften, wenn sie "normgerechte digitalisierte Signale" empfangen können.

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Die Bundesregierung macht ernst mit einer rechtlichen Förderinitiative fürs Digitalradio. Sie hat dazu am Mittwoch den Entwurf einer weiteren Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TGK) auf den Weg gebracht. Dieser sieht ein Verkaufsverbot für "höherwertige" Radiogeräte vor, wenn diese keine standardisierten digitalisierten Signale empfangen können. Die Auflage soll sich auf alle Apparate beziehen, die über eine Digitalanzeige verfügen und fähig sind, den Namen eines Hörfunkprogramms anzuzeigen. Einbeziehen will das Bundeskabinett zudem nur Geräte, die überwiegend auf den Hörfunkempfang ausgerichtet sind. Smartphones oder Tablets sollen also außen vor bleiben, Autoradios dagegen erfasst werden.

Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD), deren Haus den Referentenentwurf ausarbeitete, erhofft sich von dem Schritt einen "wichtigen Impuls zur Digitalisierung der Hörfunkübertragung". Anbieter von Rundfunkprogrammen könnten damit ihre Angebotsvielfalt steigern und den Hörern ein "qualitativ höherwertiges Produkt" in die Hand geben. Die SPD-Politikerin legte zudem Wert darauf, dass die geplante Reform "technologieneutral" ausgestaltet sei. Der Bundesrat hatte sich zuvor mit einem ähnlichen Vorschlag auf DAB+ fokussiert.

Laut dem Regierungsentwurf müssten die betroffenen Geräte eine noch nicht näher spezifizierte Schnittstelle vorhalten, über die digital codierte Inhalte empfangen und wiedergegeben werden können. Mit welcher Technik digitale Signale zum Empfänger gelangen, will das Kabinett "dem Wettbewerb" beziehungsweise "in erster Linie den Hörern" überlassen. Ob DAB+ direkt zum Tragen kommt oder Internetradio etwa per WLAN empfangen werden kann, spielt keine Rolle. Der Mehraufwand für die Zusatzausrüstung soll "über den Verkauf entsprechender Radiogeräte" refinanzierbar sein. Der Bundestag muss der Initiative noch zustimmen, was angesichts der verbleibenden vier Sitzungswochen vor den Wahlen im Herbst knapp werden könnte. (vbr)