EU-Datenschutzbeauftragter richtet "digitales Clearing-Haus" ein

Bisher wurden mutmaßliche Rechtsverstöße web-basierter Diensteanbieter wie Facebook von den Regulierungsbehörden separat behandelt. Durch das "digitale Clearing-Haus" soll sich das nun ändern.

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EU-Datenschutzbeauftragter bringt "digitales Clearing-Haus" an den Start

Giovanni Buttarelli

(Bild: Europäisches Parlament)

Lesezeit: 1 Min.
Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Der Europäische Datenschutzbeauftragte Giovanni Buttarelli hat ein "digitales Clearing-Haus" eingerichtet, über das sich Verbraucher-, Datenschutz- und Wettbewerbsbehörden austauschen können. Dies teilte er am heutigen Mittwoch in Brüssel anlässlich der Präsentation seines Tätigkeitsberichts für das vergangene Jahr mit.

Bisher wurden mutmaßliche Rechtsverstöße web-basierter Diensteanbieter wie Facebook von den Regulierungsbehörden separat behandelt. Künftig sollen Behörden ihre Informationen und Ideen austauschen und einen ganzheitlichen Ansatz für ein gemeinsames Vorgehen entwickeln. Vor allem sollen Big-Data-Geschäftsmodelle verstärkt geprüft werden.

Buttarelli hatte die Einrichtung der Clearing-Stelle voriges Jahr angestoßen. In diesem Jahr will er die Ergebnisse einer ersten Umfrage unter kooperationswilligen Behörden veröffentlichen. Daraufhin sollen konkrete Schritte zur effektiveren Rechtsdurchsetzung vereinbart werden. Eine Konferenz dazu kündigte Buttarelli für den Herbst dieses Jahres an.

Im 2014 vom Europäischen Datenschutzbeauftragten gegründeten "Internet Privacy Engineering Network" (IPEN) tauschen sich nationale Aufsichtsbehörden mit Entwicklern und Forschern darüber aus, wie Privacy-Techniken in Standards, Produkte und Dienstleistungen bereits im Konzeptstadium integriert werden können. Buttarelli will über die Organisation von Events und Kommunikationswerkzeugen neue Privacy-by-Design-Initiativen schneller an den Start bringen, sagte er heute. Die Europäische Datenschutzgrundverordnung, die ab Mai 2018 umgesetzt werden muss, verlangt von den Anbietern, Privacy-by-Design- und Privacy-by-Default-Prinzipien anzuwenden. (anw)