Datenschützer stellt Bedingungen für Polizei-Schulterkameras in Baden-Württemberg

Im Südwesten Deutschlands werden derzeit Körperkameras an Polizisten getestet. Ob sie dauerhaft kommen, ist noch offen. Datenschützer fordern unter anderem, dass sich auch von Fehlverhalten der Polizei Betroffene auf die Aufnahme berufen können.

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Datenschützer stellt Bedingungen für Polizei-Schulterkameras in Baden-Württemberg

(Bild: dpa, Boris Roessler/Archiv)

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  • dpa

Aus Sicht von Baden-Württembergs Datenschutzbeauftragtem sind bestimmte Bedingungen nötig, bevor Bodycams bei der Polizei in den regulären Einsatz gehen. Körperkameras könnten nicht nur der Eigensicherung der Beamten dienen, sondern die Aufnahmen müssten auch Menschen zur Verfügung stehen, die sich von der Polizei falsch behandelt fühlten, sagte Stefan Brink der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart. "Wer ein Fehlverhalten der Polizei rügen möchte, muss sich auf diese Aufnahmen beziehen können."

Brinks Hinweise seien berechtigt, erklärte Grünen-Landesvorsitzender Oliver Hildenbrand am Samstag. "Die Bodycam hat einen zweiseitigen Schutzaspekt: Sie soll Gewalt gegen Polizeikräfte verhindern und zugleich polizeilichem Fehlverhalten vorbeugen", sagte er. "Wenn Aussage gegen Aussage steht, schaffen die Aufnahmen eine Grundlage für eine unabhängige Klärung."

Das setze voraus, dass der, der die Aufnahmen anfertige, nicht frei darüber verfüge und sie nicht löschen könne, betonte Brink. Im Südwesten Deutschlands war Anfang April ein auf sechs Wochen angelegter Pilotversuch mit 30 Bodycams in Freiburg, Mannheim und Stuttgart gestartet. Ein erster Bericht über den Versuch soll im Juni vorliegen. Nach der Auswertung des Versuchs soll im Landtag entschieden werden, auf welcher rechtlichen Grundlage die Körperkamera dauerhaft zum Einsatz kommen könne.

Strittig ist das sogenannte Pre-Recording, eine Sonderfunktion der Bodycam, die von Datenschützern kritisiert wird. Dabei nimmt die Kamera in einer Art Dauerschleife 60 Sekunden auf, die aber immer wieder gelöscht werden. (thl)