Bundesregierung will mit Vorratsdaten und Funkzellenabfrage Einbrecher jagen

Die Regierung will den Straftatenkatalog erweitern, auf dessen Basis die Polizei auf verpflichtend aufbewahrte Verbindungs- und Standortdaten zugreifen dürfen. Auch Einbruchdiebstahl in eine Privatwohnung soll dazu gehören.

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Bundesregierung will mit Vorratsdaten und Funkzellenabfrage Einbrecher jagen
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Die Bundesregierung will das Fernmeldegeheimnis weiter einschränken. So sollen Fahnder künftig auch bei Einbruchdiebstahl in eine Privatwohnung von der neuen Vorratsdatenspeicherung profitieren und auf die Verbindungs- und Standortinformationen zugreifen dürfen, die Telekommunikationsanbieter vom 1. Juli an anlassunabhängig für bis zu zehn Wochen aufbewahren müssen. Dies sieht ein Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches (StGB) und der Strafprozessordnung (StPO) vor, mit dem die Regierung Wohnungseinbruchdiebstahl besser bekämpfen will.

Ermittlern soll zudem die nicht minder umstrittene Funkzellenabfrage auf der Jagd nach Einbrechern als weiteres Werkzeug an die Hand gegeben werden. Hintergrund ist, dass die Strafe für Wohnungseinbruchdiebstahl mit einem geplanten neuen Paragrafen 244 Absatz 4 StGB generell mit Freiheitsstrafe von zwölf Monaten bis zu zehn Jahren geahndet werden könnte. Bisher liegt die Mindeststrafe bei sechs Monaten. Verbrechen dieser Art sollen mit der Reform grundsätzlich "als schwer" beurteilt werden, was das Tor für die Polizei dazu öffnen würde, alle zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer Funkzelle anfallenden Verbindungs- und Standortdaten zu erheben.

Eine Funkzellenabfrage könne im Zusammenhang mit Wohnungseinbrüchen "von besonderer Bedeutung für die Ermittlung" sein, begründet die Bundesregierung ihr Vorhaben. Damit könne etwa eruiert werden, ob ein Mobiltelefon an verschiedenen Tatorten feststellbar sei. Daher sei die Abfrage gerechtfertigt, auch wenn von dieser "immer eine Vielzahl Unbeteiligter betroffen" sei. Mit dem erweiterten Straftatenkatalog in Paragraf 100g StPO werde zudem sichergestellt, dass die Ordnungshüter nicht nur in Echtzeit oder künftig anfallende Standortdaten, sondern auch die auf Vorrat gespeicherten abfragen dürften.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), der den Entwurf gemeinsam mit Innenminister Thomas de Maizière (CDU) ausgehandelt hatte, bezeichnete Einbruchsdiebstähle in die private Wohnung als Straftaten, "die in die Intimsphäre der Menschen eindringen". Sie könnten "bei den Opfern traumatische Folgen haben". Die Politik müsse daher "alles tun, um die Menschen in ihren eigenen vier Wänden so gut wie möglich zu schützen". Die Wohnungseinbruchsrate war laut der Polizeilichen Kriminalstatistik einige Jahre lang angestiegen, 2016 aber um fast zehn Prozent gefallen. Maas räumte ein, dass es im Kampf gegen derlei Straftaten nicht ausreiche, Gesetze zu verschärfen. Nötig seien auch "deutlich mehr Polizisten" und ein erhöhter Einbruchsschutz etwa durch Alarmanlagen. (anw)