Europäisches Patentamt: Gewerkschaft zieht vor den Gerichtshof für Menschenrechte

Vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof hat die Gewerkschaft der EPO-Mitarbeiter Klage gegen die Niederlande eingereicht. Zuvor hatte das höchste niederländische Gericht die Behörde für immun erklärt.

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Hammer auf Richterbank

(Bild: dpa, Uli Deck)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Christian Kirsch

Weil sie elementare Grundrechte verletzt sieht, verklagt die Gewerkschaft des Europäischen Patentamts (EPO) die Niederlande vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Sie begründet dies mit einer Entscheidung des höchsten niederländischen Gerichts von Ende Januar 2017, das sich bezüglich des EPO für nicht zuständig erklärte.

Darf das Europäische Patentamt (EPO) seinen Mitarbeitern Streiks untersagen, E-Mails ihrer Gewerkschaftsvertreter blockieren und den Gewerkschaften die Anerkennung verweigern? Diese Fragen wollte die EPO-Gewerkschaft SUEPO von holländischen Gerichten klären lassen. 2015 bekam sie vom Den Haager Gerechtshof zunächst Recht: Das EPO verstoße gegen die Menschenrechte. Zwar unterliege das Amt als zwischenstaatliche Organisation nicht direkt der nationalen Rechtsprechung, gegen die Europäischen Menschenrechtscharta dürfe es jedoch trotzdem nicht verstoßen. Dieses Urteil hatte das niederländische Verfassungsgericht aufgehoben: Das EPO sei gegenüber den niederländischen Gerichten immun, Menschenrechtsverstöße dort deshalb nicht zu ahnden.

Dagegen wendet sich nun die Gewerkschaft SUEPO mit ihrer Klage vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof: Es sei seinerzeit darum gegangen, das Patentamt per einstweiliger Anordnung an bestimmten Maßnahmen zu hindern. Erklärten sich nun die niederländischen Gerichte für nicht zuständig, hätten die Mitarbeiter keinen wirksamen rechtlichen Schutz.

Zwischen Mitarbeitern und dem EPO-Präsidenten Benoît Battistelli gibt es seit Jahren Streit um die Arbeitsbedingungen und die Rechte der Beschäftigten. Anfang 2016 wurden zwei führende SUEPO-Mitglieder gefeuert. Wegen der besonderen Rolle des EPO, das keine EU-Institution ist, bleibt für arbeitsrechtliche Differenzen nur der Weg zur Internationalen Arbeitsorganisation in Genf (ILO), wo Verfahren bis zu 10 Jahre dauern. Die ILO beklagte sich bereits über die unverhältnismäßig vielen Klagen von EPO-Mitarbeitern. (ck)