Marrakesch-Vertrag: EU-Vertreter einigen sich auf Urheberrechtsausnahmen für Blinde

Verhandlungsführer der EU-Gremien haben den Weg freigemacht für die Ratifizierung des Vertrags von Marrakesch. Blinde sollen damit einen leichteren Zugang zu geschützten Werken wie Büchern erhalten.

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Gebäude der EU Kommission in Brüssel bei Nacht
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Einer pauschalen Urheberrechtsausnahme für Blinde und Sehbehinderte stehen in der EU politisch keine echten Hürden mehr entgegen. Verhandlungsführer des Parlaments, des Rates und der Kommission der EU haben sich am Mittwochabend auf einen Gesetzestext verständigt, mit dem sie einem internationalen Vertrag der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) beitreten wollen. Die in Marrakesch im Juni 2013 getroffene Übereinkunft soll Blindenorganisationen vor allem die grenzüberschreitende Weitergabe und Reproduktion geschützter Werke wie Bücher oder Zeitschriften in Formaten erlauben, die für Blinde und Sehbehinderte zugänglich sind.

"Gegen den Widerstand des Rates konnten wir den grenzüberschreitenden Austausch von Werken sicherstellen, die bereits in einem Land für Menschen mit Sehbehinderung angeboten werden", begrüßte die Piratin Julia Reda als Vizechefin der Fraktion der Grünen die Einigung. Sie bedauerte dagegen, dass die Vertreter der Mitgliedsstaaten ihre Einwilligung von der Option abhängig machten, im nationalen Recht eine Vergütung für Verleger einführen zu können, wenn ihre Bücher umformatiert werden. Ob genutzte Werke noch auf dem Markt verfügbar sind, müssen Blindenorganisationen aber nicht prüfen.

Der vereinbarte Gesetzestext muss noch vom federführenden Rechtsausschuss des Parlaments und – voraussichtlich im Juli – vom Plenum sowie vom Ministerrat angenommen werden. Diese Schritte gelten aber als Formsache. Danach obliegt es den Mitgliedstaaten, die Vereinbarungen umzusetzen. Der Marrakesch-Vertrag ist im Herbst 2016 in Kraft getreten, nachdem ihn Kanada ratifiziert hatte. Nun kann die EU bald folgen. Im Februar entschied der Europäische Gerichtshof, dass das Abkommen ausschließlich in die Kompetenz der EU falle, die nationalen Parlamente also der Ratifizierung nicht zustimmen müssen. (jam)