Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Kritik und Korrekturbereitschaft im Bundestag

Bei der ersten Lesung des Entwurfs für ein Netzwerkdurchsetzungsgesetz im Bundestag befürchtete die Opposition gravierende Kollateralschäden für die Meinungsfreiheit. Auch die CSU wandte sich gegen "ein Löschen auf Vorrat".

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 96 Kommentare lesen
Justizminister Heiko Maas

(Bild: dpa, Paul Zinken)

Lesezeit: 6 Min.
Inhaltsverzeichnis

Vertreter der Regierungsfraktionen und der Opposition haben sich am Freitag bei der ersten Lesung des heftig umstrittenen Regierungsentwurfs für ein "Netzwerkdurchsetzungsgesetz" einen Schlagabtausch geliefert. Die Palette der Einschätzungen ging weit auseinander, teils auch innerhalb und zwischen CDU/CSU und SPD. Immer wieder meldeten selbst Sprecher der Großen Koalition Korrekturbedarf an der Initiative an, mit der Betreiber sozialer Netzwerke und anderer Online-Plattformen mit millionenschweren Bußgeldern zum rascheren Löschen strafbarer Inhalte getrieben werden sollen.

Generell habe das Bundesjustizministerium ein berechtigtes Anliegen formuliert, gestanden Vertreter der Opposition der Regierung zu. Vor allem Facebook und Twitter hätten sich vielfach im Kampf gegen Hass und Hetze "nicht kooperativ gezeigt", beklagte die Linke Petra Sitte. Hasserfüllte Kommentare fielen nicht nur auf der Straße, sondern auch im Netz, sagte der grüne Netzexperte Konstantin von Notz. Sie seien "eine gravierende Gefahr für unsere freiheitliche Demokratie, wenn sie folgenlos bleiben."

Den Weg, den die Regierung im Schnellverfahren auf den letzten Metern der Legislaturperiode gehen will, schafft laut der Opposition aber viele neue Probleme. Sitte warnte vor schweren Kollateralschäden für die Meinungsfreiheit, wenn die Plattformen die Inhalte rechtlich einordnen müssten und ihnen Sanktionen bei komplizierten Abwägungen auferlegt würden. Die Folge sei, dass legale Inhalte im großen Stil gelöscht würden. Die neue Pflicht für Diensteanbieter, Bestandsdaten auch in zivilrechtlichen Fällen herausgeben zu müssen, füttere die Abmahnindustrie und könne Aktivisten einschüchtern.

"Wir müssen die großen Anbieter in die Pflicht nehmen, aber dürfen sie nicht in eine Richterrolle drängen", forderte auch von Notz für die Grünen. Der vorgesehene Auskunftsanspruch führe dazu, dass jeder von einer missliebigen Person die Identität erfahren könne ohne Richtervorbehalt. Davon dürften "auch Kritiker der AfD und von Erdoğan" betroffen sein. Auf ein großes Dilemma des gesamten "nicht angemessenen Verfahrens" verwies Renate Künast: Für die Initiative bestehe eine Notifizierungspflicht bei der EU, die jeweils drei Monate laufe: "Wir müssten damit neu anfangen, wenn wir etwas ändern."

"Sorgen wir endlich dafür, dass Mordaufrufe, Hetze und Bedrohungen möglichst schnell aus dem Netz verschwinden", warb Bundesjustizminister Heiko Maas erneut für die Initiative. "Hasskriminalität beschädigt unsere Debattenkultur." So werde auf Facebook & Co. etwa der freiwillige Flüchtlingshelfer eingeschüchtert. Es gehe um Aufrufe zu Mord oder dazu, Flüchtlingsheime anzuzünden, oder die Auschwitzlüge. Also um Äußerungen, die Angriffe auf die Meinungsfreiheit seien. Wenn derlei Bedrohungen nicht entfernt würden, "werden sich viele Bürger aus der Online-Diskussion zurückziehen".

Der SPD-Politiker räumte ein: "Wir sind in einem grundrechtssensiblen Bereich." Es würden aber keine Verantwortlichkeiten verlagert. Bereits auf Grundlage des bestehenden Rechts dürften soziale Netzwerke Hinweise auf strafbewehrte Äußerungen nicht ignorieren. Kritikern hielt er entgegen, dass den Maßstab, "was erlaubt ist, nicht Facebook festlegt". Dass die sozialen Netzwerke bald "alles löschen", könne nur ein Missverständnis sein. Bußgelder drohten bei einem "systematischem Versagen der Netzwerke", also etwa kein effektives Löschverfahren bestehe. Die Politik müsse "endlich ernst machen mit dem Anspruch, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist".