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Israel: 2000 Euro Strafe für irreführende Emojis

Emojis ersetzen ganze Sätze, vereinfachen die Kommunikation und sorgen für farbenfrohe und lustige Nachrichten – sie können vor Gericht aber auch ernste Konsequenzen haben, wie jetzt ein Urteil aus Israel beweist.

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Emojis vor Gericht
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Jan Mahn
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Das Internet ist voll von heißen IT-News und abgestandenem Pr0n. Dazwischen finden sich auch immer wieder Perlen, die zu schade sind für /dev/null.

Emojis können, frei von grammatikalischen Regeln, mit Texten gemischt werden und wahlweise Stimmungen ausdrücken oder ganze Geschichten erzählen. Ein Zeichen kann Wort, Satz oder Geschichte sein und der Verwender muss nicht mal zeichnen können. Ein Zeichen kann sogar Wort des Jahres werden. Wer bisher trotzdem dachte, die lustigen Bildchen seien harm- und folgenlos, der wird jetzt erstaunt auf ein Gerichtsurteil aus Israel schauen, von dem Room404 berichtet: Ein Vermieter hatte demnach geklagt, weil eine vermeintliche Interessentin mit einer Nachricht auf eine Wohnungsanzeige reagiert hatte, deren Übersetzung aus dem Hebräischen etwa so lautet:

Daraufhin habe der Vermieter die Anzeige entfernt und im weiteren Text-Gespräch wurde vereinbart, den Mietvertrag vorzubereiten – bis sich die Interessentin plötzlich nicht mehr meldete und erst später mitteilte, sie habe sich anders entschieden.

Der Richter hatte demnach nun zu entscheiden, ob die Interessentin durch die Emojis einen Vertrag eingegangen ist. Die Antwort: nicht direkt. Die Textnachrichten stellen demnach noch keinen Vertragsabschluss dar, die Nachrichten zeigten allerdings, auch durch die Verwendung der Sektflasche und der tanzenden Frau, ein eindeutiges Interesse für die Wohnung und ließen den Vermieter in täuschender Absicht im Glauben eines baldigen Abschlusses.

Das Urteil: 8000 Schekel (ca. 2000 Euro) Schadensersatz. Die Erkenntnis: Emojis sind Teil des Textes, auch für das Gericht. Ein Arbeitsgericht in Deutschland sah das übrigens 2016 ähnlich – die Bezeichnung "Fettes-Schwein-Emoji" ist grundsätzlich eine grobe Beleidigung, die allerdings im konkreten Falle nicht zur Entlassung führte (zur Urteilsbegründung mit Emojis im Text). Wann die Bildsprachen-Lese- und Schreibkompetenz Einzug in die Lehrpläne der Grundschulen hält, bleibt abzuwarten.

Update vom 23.05.2017, 9:45: Die Verwendung des Schweine-Emojis wurde vom Gericht als grobe Beleidigung bezeichnet, rechtfertigte aber in diesem Falle keine Entlassung. Es handelte sich beim Urteil um eine Schadensersatzzahlung, nicht um eine Strafe. (jam)