Adblock Plus: Ermittlungsverfahren gegen Eyeo eingestellt

Vier Monate nach den Durchsuchungen bei der Kölner Firma hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren beendet. Es ging um den Vorwurf der gewerbsmäßigen Verletzung von Urheberrechten.

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Adblock Plus: Ermittlungsverfahren gegen Eyeo eingestellt

(Bild: dpa, Andrea Warnecke/Archiv)

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Von
  • Torsten Kleinz
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Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren wegen angeblich gewerbsmäßiger Verletzung von Urheberrechten eingestellt. Das Verfahren war nach mehreren Strafanzeigen des Verlagskonzerns Axel Springer in Gang gekommen, der in den vergangenen Jahren einige Verfahren gegen Produzenten von Werbeblockern in Gang gesetzt hatte. So hatte der Verlag vor dem Landgericht Hamburg gegen den Kölner Hersteller von Adblock Plus durchgesetzt, dass der Filter die Adblockersperre auf Bild.de nicht mehr umgehen durfte.

Nachdem dennoch Anleitungen zum Blockieren der Adblocker-Sperre aufgetaucht waren, warf der Verlag Eyeo einerseits den gemeinschaftlichen und gewerbsmäßigen unerlaubten Eingriff in technischen Schutz vor. Zum anderen warf der Konzern den Eyeo-Verantwortlichen gemeinschaftliche Falschaussage an Eides statt vor. Die Vorwürfe führten im Januar schließlich zur Durchsuchung dreier Privatwohnungen von Eyeo-Mitarbeitern in Köln und Berlin.

Nach der Prüfung des Beweismaterials hat die zuständige Staatsanwaltschaft nun auf eine Anklage verzichtet. Gegen einen Beschuldigten wurde allerdings als Auflage eine Zahlung von 12.500 Euro verhängt, zwei weitere müssen jeweils 1500 Euro zahlen. Gegen einen vierten Beschuldigten wurde mangels hinreichendem Tatverdacht das Verfahren ohne Geldzahlung eingestellt.

Die Firma will unter das Kapitel nun einen Schlussstrich ziehen. "Bei der Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage handelt es sich nicht um eine Schuldfeststellung. Die Mitarbeiter der Eyeo GmbH haben die Vorwürfe zurückgewiesen und der Einstellung lediglich aus prozessökonomischen Gründen zugestimmt", erklärt das Unternehmen gegenüber heise online.

Der Verlag Axel Springer stellt die Situation anders dar: "Richtig ist, dass die Staatsanwaltschaft Köln das Verfahren eingestellt hat – allerdings bei drei der Beschuldigten nur gegen eine erhebliche Geldauflage, insoweit wurde hinreichender Tatverdacht bejaht", erklärte ein Verlagssprecher. Grund für die Verfahrenseinstellung sei gewesen, die Staatsanwalt gehe davon aus, dass die Beschuldigten keine Wiederholungstaten begehen werden. Der Verlagskonzern will nun prüfen, ob er gegen die Einstellung des Verfahrens Rechtsmittel einlegen wird.

Das Verfahren war nur eins von vielen. So gehen derzeit mindestens sechs Medienhäuser gegen Eyeo vor – allerdings geht es hier um zivilrechtliche Fragen. Als nächstes wird ein Urteil des Oberlandesgerichts München erwartet. Der Bundesgerichtshof wird sich voraussichtlich Ende dieses Jahres mit der Legalität von Eyeos Geschäftsmodells beschäftigen. (anw)