USA: Anklage wegen NSA-Leak über Wahl-Hacking Russlands

Die Veröffentlichung eines zuvor geheimen NSA-Berichts über angebliche russische Attacken auf US-Wahlbehörden hat sofort zu einer Anklage geführt. Allerdings nicht gegen die Angreifer, sondern gegen eine Frau, die den NSA-Bericht preisgegeben haben soll.

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Vergitterung

(Bild: Patrick489, Public Domain (CC0))

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Das FBI (Dienstmarke) hatte es diesmal nicht schwer.

Das FBI beschuldigt eine 25-jährige bei einem Dienstleister angestellte Fau, einen geheimen NSA-Bericht weitergegeben zu haben. Dieser Bericht beschuldigt Russland, im Vorfeld der US-Wahlen vom November Spearphishing-Attacken auf US-Wahlbehörden und deren Dienstleister gefahren zu haben. Das Dokument war, an einzelnen Stellen geschwärzt, am Montag von der Webseite The Intercept veröffentlicht worden. Der Angeklagten, die in Haft und geständig ist, drohen zehn Jahre Haft.

Die Abteilung für Spionageabwehr des FBI hat laut der eidesstattlichen Erklärung eines Special Agent nur zwei Tage gebraucht, um die Angeklagte zu überführen. Die junge Frau ist demnach bei der Firma Pluribus International angestellt und arbeitet in einer NSA-Einrichtung im US-Bundesstaat Georgia. Über so eine Vertragskonstruktion war auch Edward Snowden für den US-Nachrichtendienst tätig.

Vor Veröffentlichung des NSA-Dokuments hatte The Intercept die NSA und den US-Geheimdienstdirektor kontaktiert und um Stellungnahme zu dem Bericht gebeten. Sie schalteten am 1. Juni den Inlandsgeheimdienst FBI ein. Dieser erkannte auf dem von The Intercept übermittelten Scan eine Knickkante. Das wurde als Hinweis darauf ausgelegt, dass das Dokument nicht elektronisch sondern ausgedruckt aus einem sicheren Bereich entnommen wurde.

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Als Reaktion auf Snowdens Enthüllungen hat die NSA ihre interne Überwachung verstärkt.

Die internen Überwachungssysteme der NSA zeigten an, dass das Dokument sechsmal ausgedruckt worden war. Nur eine dieser sechs Personen hatte laut FBI von ihrem Desktop-Rechner aus per E-Mail mit The Intercept kommuniziert. Bereits am 3. Juni wurde die Frau zu hause verhört, wobei sie alles gestanden haben soll. Sie arbeitete erst seit 13. Februar in der NSA-Einrichtung in Georgia. Zu ihrem Motiv macht die vom US-Justizministerium veröffentlichte eidesstattlichen Erklärung des FBI-Agenten keine Angaben.

Das Verfahren gegen die Angeklagte wird vorerst beim US-Bundesbezirksgericht für das südliche Georgia in Augusta unter Aktenzeichen 1:17-mj-00024 geführt.

(ds)