Strafen für Mobilgeräte am Steuer sollen ausgeweitet und schärfer werden

Noch in diesem Sommer soll die Straßenverkehrsordnung so geändert werden, dass höhere Bußgelder und auch Fahrverbote fällig werden für jene, die am Lenkrad oder Fahrradlenker ein Mobilgerät nutzen. Das soll künftig nicht nur für Handys gelten.

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Strafen für Mobilgeräte am Steuer sollen ausgeweitet und schärfer werden

Autobahnplakat des Deutschen Verkehrssicherheitsrats aus dem Jahr 2002.

(Bild: dvr.de)

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Wer künftig mit einem Handy am Steuer erwischt wird, muss mit einer höheren Strafe als bisher rechnen. Das Bundesverkehrsministerium bestätigte gegenüber heise online Medienberichte, laut denen die Geldbuße für Autofahrer von 60 auf 100 Euro steigen soll; es bleibe bei einem Punkt für das Fahreignungsregister in Flensburg.

Bei schweren Verstößen drohten künftig neuerdings auch Fahrverbote und Bußgelder von bis zu 200 Euro. Radfahrer müssen mit 55 statt 25 Euro Strafe rechnen. Die Novelle der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften sei dem Bundesrat zugeleitet worden. In Kraft treten soll sie noch im Sommer.

Das Handyverbot soll auch ausgeweitet werden. Künftig gelte es auch für Tablets, E-Book-Reader und für Tätigkeiten wie Mails- und SMS-Tippen, Surfen im Internet im sogenannten Handheld-Betrieb. Videobrillen werden explizit verboten.‎ Hingegen soll es ausdrücklich erlaubt werden, Sprachsteuerung, Vorlesefunktionen und von Head-Up-Displays für Fahrzeug- oder Verkehrszeichen-Informationen zu nutzen.

Der den Strafen zugrundeliegende Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) soll also an die technische Entwicklung angepasst werden. Die Neuregelung sei technikoffen formuliert, sodass künftige Entwicklungen auf dem Markt ebenfalls erfasst werden. Bislang waren ausdrücklich nur Mobiltelefone und Autotelefone benannt, die während der Fahrt nicht aufgenommen oder gehalten werden dürfen, um sie zu benutzen.

Tablets oder Notebooks sind bisher in dem Paragraphen nicht ausdrücklich genannt. Dies habe zu Rechtsunsicherheiten geführt, "zumindest wenn durch sie infolge des Fehlens einer SIM-Karte keine Kommunikation im öffentlichen Fernsprechnetz vorgenommen wurde. Kurznachrichten schreiben via Smartphone war nicht ausdrücklich genannt", erläutert das Verkehrsministerium.

Jeder zehnte der 3214 Verkehrstoten im Jahr 2016 verunglückte durch Ablenkung am Steuer, hatte das Verkehrsministerium vorigen Monat bekannt gegeben. Damit sei dies die zweithäufigste Unfallursache nach zu schnellem Fahren.

(anw)