"Freiwillige Vorratsdatenspeicherung": Vodafone will nicht Farbe bekennen

Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff hat nach längerem Streit entschieden, dass ein Bericht zu Kontrollbesuchen bei Vodafone mit Angaben zur IP-Adressen-Protokollierung freigegeben werden kann. Der Provider wehrt sich dagegen nun aber gerichtlich.

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"Freiwillige Vorratsdatenspeicherung": Vodafone will nicht Farbe bekennen

(Bild: Europol)

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Vodafone will sich bei der "freiwilligen Vorratsdatenspeicherung" weiterhin auf keinen Fall in die Karten gucken lassen. Der Jurist Patrick Breyer kämpft seit längerem auf Basis des Informationsfreiheitsgesetz des Bundes darum, dass er Einsicht erhält in einen Bericht der Bundesdatenschutzbehörde zu Kontrollbesuchen bei dem Telekommunikationsunternehmen, der Details enthält. Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff sieht mittlerweile keinen Grund mehr dafür, das Dokument aufgrund von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen Vodafones nur geschwärzt herauszugeben. Der Provider versucht jetzt aber gerichtlich zu verhindern, dass das gesamte Papier publik wird.

Breyer interessiert sich mit seiner Anfrage bei der Aufsichtsbehörde insbesondere dafür, ob Vodafone Verbindungs- und Standortdaten maximal sieben Tage speichert, um Störungen erkennen, eingrenzen und beseitigen zu können. Dies sieht ein Leitfaden vor, den Voßhoffs Vorgänger Peter Schaar und die Bundesnetzagentur 2012 herausgegeben hatten. Die Regulierungsbehörde setzt die Vorgaben, die Bürgerrechtlern noch zu lax erscheinen, aber nicht durch.

Bekannt ist, dass viele Mobilfunkbetreiber "Verkehrsdaten" weitgehend ohne Anlass für bis zu sechs Monate sammeln, obwohl sie mit der Datenschutzbehörde allgemein eine zweckbezogene siebentägige Frist ausgemacht hatten. Vodafone speichert demnach selbst bei Gesprächen im eigenen Netz Verbindungs- und Standortinformationen bis zu 180 Tage. Binnen dieser Frist können etwa Rechteinhaber Auskunftsansprüche stellen, um bei einem Urheberrechtsverstoß im Internet Name und Anschrift zum Nutzer einer IP-Adresse abzufragen.

Aus dem zunächst freigegebenen geschwärzten Bericht ging hervor, dass Vodafone ein "180-Tage-Tool" verwendete, um Verkehrsdaten auch für Strafverfolgungsbehörden bereitzustellen. Das Instrument soll der Provider mittlerweile an die aktuellen Anforderungen angepasst haben, nachdem das Bundesverfassungsgericht das einstige Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung 2010 kippte. Von Anfang Juli an gilt eine Nachfolgeregel mit kürzeren Aufbewahrungspflichten, gegen die erneut zahlreiche Verfassungsbeschwerden und weitere Klagen laufen.

Breyer legte vor einem Jahr Einspruch ein gegen die Schwärzungen. Er bestand auf Auskunft über Art, Umfang und Zweck der von Vodafone verarbeiteten personenbezogenen Daten. Im November 2016 schloss sich die Datenschutzbehörde seiner Ansicht an, dass Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse durch einen vollständigen Informationszugang nicht in unverhältnismäßiger Weise verletzt würden. Laut dem heise online vorliegenden "Abhilfebescheid" erkannte die Behörde Vodafones Argument nicht an, dass durch eine Herausgabe "exklusives technisches oder kaufmännisches Wissen den Marktkonkurrenten zugänglich" gemacht und so "die Wettbewerbsposition des Unternehmens nachteilig" beeinflusst würde.

Der Netzbetreiber habe nicht dargelegt, inwieweit Wettbewerber anhand der bislang verborgenen Details über die Systemarchitektur für das Speicherwerkzeug oder Verfahrensabläufe "eigene Entwicklungs- oder andere Kosten sparen" und sich damit am Markt besser oder schneller positionieren könnten als Vodafone, heißt es in dem Schreiben weiter. Auch der Verweis auf Einsichten in "Möglichkeiten zur Rechnungslegung und Kontrolle" reiche nicht aus, um eine Geheimhaltung zu rechtfertigen. Vodafone ist nach wie vor anderer Meinung und will vor dem Verwaltungsgericht Köln nun erreichen, dass Voßhoffs Bescheid aufgehoben wird. Die Klagebegründung steht noch aus. (anw)