E-Commerce: EU-Staaten wollen grenzüberschreitende Paketsendungen vergünstigen

Der EU-Rat hat seinen Kurs zu einem Verordnungsentwurf festgelegt, mit dem Paketzustelldienste preislich transparenter gestaltet und die Aufsicht gestärkt werden soll. Ziel ist es, den elektronischen Handel über Grenzen hinweg zu beflügeln.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 54 Kommentare lesen
E-Commerce: EU-Staaten wollen grenzüberschreitende Paketsendungen vergünstigen

(Bild: dpa)

Lesezeit: 2 Min.

Die EU-Mitgliedsstaaten unterstützen prinzipiell das Vorhaben der EU-Kommission, die Preise für grenzüberschreitende Paketzustelldienste durch mehr Transparenz im Markt und eine stärkere Aufsicht zu drücken. Der EU-Rat hat zu dem Verordnungsentwurf der Kommission am Freitag seine Position festgelegt, in der er aber noch auf ein paar Änderungen drängt.

Insgesamt soll der E-Commerce im gesamten Binnenmarkt erleichtert werden. Bisher bestellen laut einer EU-Statistik nur 15 Prozent Verbraucher online Waren in einem anderen Land der Gemeinschaft, während dies 44 Prozent innerhalb der eigenen nationalen Grenzen tun.

Laut dem "allgemeinen Ansatz" des Ministerrats soll die Kommission eine spezielle Webseite einrichten und darauf die Tarife für grenzüberschreitende Lieferungen von Paketdiensten anzeigen. Verbraucher und Firmen sollen so leichter Gebühren vergleichen, die günstigsten auswählen und den Wettbewerb ankurbeln. Die nationalen Regulierungsbehörden sollen zunächst Informationen zu den Zustellungskosten sammeln und diese dann nach Brüssel weiterleiten.

Darüber hinaus sollen Paketlieferanten nationalen Aufsichtsbehörden wie der Bundesnetzagentur mitteilen, wie viel sie im Jahr umsetzen, wie viele Personen sie beschäftigen, welche Subunternehmer für sie tätig sind und wie viele Pakete sie während des vorausgegangenen Kalenderjahres bearbeitet und ins In- oder Ausland zugestellt haben.

Für kleine und mittlere Firmen mit weniger als 50 Mitarbeitern ist eine Ausnahmeregel vorgesehen, um ihren Bürokratieaufwand in Grenzen zu halten. Strengere Auflagen sind dagegen für sogenannte Unversaldienstleister vorgesehen, die mindestens ein Land ganz abdecken. Dort sollen die Regulierer besonders auf "kostenorientiere Dienste" achten, während den Anbietern im Gegenzug Zugeständnisse wie eine Ausnahme von der Mehrwertsteuer gemacht werden könnten.

Paketzustelldienste, die alternative Geschäftsmodelle nutzen und sich etwa "auf die kollaborative Wirtschaft und E-Commerce-Plattformen stützen", unterliegen der Verordnung dem Rat zufolge ebenfalls, wenn ihre Services über den reinen Transport hinausgehen. Das Gremium hat "Paket" zudem erstmals deutlicher als "eine Postsendung mit einem Gewicht von nicht mehr als 31,5 kg unter Ausschluss von Briefsendungen" definiert. Das EU-Parlament muss zu dem Entwurf auch noch Stellung nehmen, bevor die Verhandlungen über einen Kompromiss starten können. (anw)