Gegen Online-Abzocke: Kartellamt bekommt mehr Rechte beim Verbraucherschutz

Durch die Novelle des Wettbewerbsrechts bekommen die privaten Verbraucherschutzorganisationen Unterstützung von offizieller Seite: Auch das Bundeskartellamt hat nun ein Auge auf den Verbraucherschutz.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 8 Kommentare lesen
Andreas Mundt

Der Kartellamtschef hat jetzt auch ein Auge auf den Verbraucherschutz.

(Bild: Bundeskartellamt)

Lesezeit: 2 Min.

Das Bundeskartellamt bekommt mit einer Gesetzesnovelle mehr Rechte für den Verbraucherschutz. Mit den Änderungen am Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die am vergangenen Freitag in Kraft getreten sind, habe die Regierung ein "modernes Wettbewerbsrecht für unser digitales Zeitalter" schaffen wollen, erklärte Matthias Machnig (SPD), Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium.

"Bei der Erarbeitung der Novelle hatten wir die Herausforderungen im Blick, die sich durch die Digitalisierung im Wettbewerb stellen", sagte Machnig weiter. So unterliegen nun auch Firmenübernahmen der Fusionskontrolle, wenn das übernommene Unternehmen weniger als 5 Millionen Euro Umsatz in Deutschland erzielt, der Kaufpreis aber über 400 Millionen Euro liegt. Das ist vor allem bei Übernahmen von Startups oder neuen Kommunikationsanbietern relevant, die noch keine großen Umsätze erzielen, aber schon großes Interesse von Konzernen auf sich ziehen.

Die Kartellwächter dürfen dank der neuen Regeln künftig Untersuchungen ganzer Branchen einleiten, wenn es Hinweise auf die Benachteiligung von Verbrauchern gibt. "Wir begrüßen es, dass der Gesetzgeber uns in einem ersten Schritt neue Untersuchungsinstrumente im Bereich des Verbraucherschutzes übertragen hat", sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Direkte Sanktionsmöglichkeiten hat das Kartellamt mit dem Gesetz allerdings nicht erhalten. Die Diskussion über die Befugnisse der Behörde werde sicher nach der Bundestagswahl weitergehen, sagte dazu ein Behördensprecher der dpa.

Mit den Änderungen zielt der Gesetzgeber vor allem auf den Online-Handel und die Abzocke im Internet. "Gerade in der Internetwirtschaft gibt es Fälle, in denen Unternehmen durch eine einzige rechtswidrige Maßnahme Millionen Verbrauchern auf einmal schaden können", sagte Andreas Mundt, der solche Kompetenzen für seine Behörde eingefordert hatte. Die Behörde will nun eine neue Abteilung für Verbraucherschutz einrichten. Die Leitung der neuen Abteilung übernimmt Carsten Becker, der bislang die für den Energie- und Mineralölsektor zuständige Abteilung geleitet hat. (vbr)