NetzDG im Rechtsausschuss

Der Hamburger Justizsenator Till Steffen (Grüne). Foto: Mathias Schindler. Lizenz: CC BY-SA 3.0

Grüner Justizsenator Steffens geht mit neuer Forderung "noch über das umstrittene Gesetz hinaus"

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Gestern Nachmittag behandelte der Rechtsausschuss des Bundestages Justizminister Heiko Maas' umstrittenes "NetzDG" gegen "Hate Speech" und "Fake News". Die Expertenanhörung wurde nicht live gestreamt, dafür gab es auf dem Bundestagskanal 2 die Aufzeichnung einer vier Monate alten Veranstaltung mit dem Titel Folgen von Hass im Internet und Verschwörungstheorien.

Bei der währenddessen stattfindenden Anhörung sagten unter anderem der Münsteraner Medienrechtler Bernd Holznagel, Wolfgang Schulz vom Hamburger Hans-Bredow-Institut für Medienforschung, Rolf Schwartmann von der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht und Martin Drechsler, der Geschäftsführer der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM), voraus, "dass das Vorhaben wegen unverhältnismäßiger Eingriffe in die Presse- und Meinungsfreiheit sowie vager Bestimmungen in Karlsruhe scheitern werde" (vgl. Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Experten haben gravierende verfassungsrechtliche Bedenken).

Auch die Organisation Reporter ohne Grenzen empfiehlt dem Bundestag in ihrer Stellungnahme zum NetzDG, gegen den Gesetzentwurf zu stimmen, der sich nicht zur Bekämpfung "strafbarer Inhalte" eigne, aber unverhältnismäßig in die Presse- und Meinungsfreiheit eingreife und die Kommunikationsfreiheit "nachhaltig beschädige". Vor einem "von Grund auf neuen Anlauf, um die Bekämpfung strafbarer Inhalte in sozialen Netzwerken rechtlich zu regeln" müsste nach Meinung der Organisation "zunächst eine umfassende Problemanalyse" durchgeführt werden.

Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung muss mit berücksichtigt werden

Einen anderen Kritikschwerpunkt setzte Diethelm Gerhold von der Bundesdatenschutzbehörde. Seine Stellungnahme stellte klar, dass Zensoren bei ihren Abwägungen nicht nur das Grundrecht auf Meinungsfreiheit mit berücksichtigen müssen, sondern auch das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, das sich aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ergibt, auch wenn es nicht direkt im Grundgesetz steht. Vor allem in der Möglichkeit, Nutzerdaten ohne Umweg über eine "unabhängige Prüfinstanz" wie einen Richter an private Interessenten zu übermitteln, sieht sie einen "unverhältnismäßigen Eingriff in das Recht der Nutzer auf informationelle Selbstbestimmung". Dadurch könnten auch "unbescholtene Bürger von Tätern angegangen werden", zum Beispiel von Stalkern, die an Adressdaten kommen.

Die NGO Digitale Gesellschaft, die nicht zur Anhörung geladen war, sieht in dieser "Bestandsdatenauskunft" einen "faktischen Klarnamenzwang im Netz". Sie und zahlreiche andere NGOs, Verbände und Rechtswissenschaftler hatten den Gesetzentwurf bereits vor der Anhörung massiv kritisiert. Auch der wissenschaftliche Dienst des Bundestags war zum Ergebnis gekommen, dass er weder mit dem Grundgesetz noch mit dem Europarecht vereinbar ist. Zuletzt forderte sogar David Kaye, der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit, die Bundesregierung zu einer Stellungnahme auf - und Thorbjørn Jaglan, der Generalsekretär des Europarates, warnte vor Zensur und einem "falschen Signal für andere Staaten".

Wesentliche Änderungen lösen neue Notifizierungspflicht in Brüssel aus

Nachdem diese Warnungen auch Andreas Scheuer, den Generalsekretär des SPD-Koalitionspartners CSU dazu bewogen, den Entwurf (den die CSU-Minister im Kabinett nicht gestoppt hatten), als "handwerklich fragwürdig" und weder "gründlich" noch "ausgewogen" anzugreifen, signalisierte Maas' Justizministerium eine grundsätzliche Bereitschaft, vom Gesetz betroffenen Unternehmen "mehr Spielraum" zu geben und "klarzustellen", dass die Bis-zu-50-Millionen-Euro-Bußgelder" nicht schon bei einem einmaligen Verstoß, sondern erst bei "systematischem Versagen" verhängt werden sollen.

"Wesentliche Abweichungen vom vorliegenden Entwurf" müssten allerdings erneut bei der EU-Kommission notifiziert werden, woran sich wiederum die dreimonatige Stillhaltefrist anschließen würde", wie der Digitale-Gesellschaft-Geschäftsführer Volker Tripp anmerkt. Die Frist zum bisherigen Entwurf läuft noch bis zum 26. Juni.

Meinungsfreiheit steht bei den Grünen aktuell nicht hoch im Kurs

Während NGOs, Wirtschaftsverbände und Rechtswissenschaftler eine Entschärfung des Gesetzes fordern, geht der grüne Hamburger Justizsenator Till Steffen der Süddeutschen Zeitung zufolge mit einer neuen Forderung "noch über das umstrittene 'Netzwerkdurchsetzungsgesetz' von Heiko Maas hinaus": Er will zusammen mit sechs Kollegen im Bundesrat eine Beschlussvorlage einbringen, die Betreiber Sozialer Netzwerke verpflichten würde, "ein wirksames [...] Verfahren vorzuhalten, mit dem Falschmeldungen von Nutzern und von Organisationen, die es sich zum Ziel gesetzt haben, Falschnachrichten aufzudecken, gemeldet werden können". Diese Verpflichtung möchte Steffen auch für Social Bots gelten lassen, für die er außerdem eine Kennzeichnung fordert, damit Meinungen nicht "auf unredliche Weise beeinflusst" werden.

"Organisationen, die es sich zum Ziel gesetzt haben, Falschnachrichten aufzudecken" sind allerdings nicht unbedingt neutral: Die von Facebook erkorene Correctiv-GmbH wird beispielsweise maßgeblich vom Umfeld der etablierten Parteien SPD und CDU und von George Soros mitfinanziert - und Twitter führt als "vertrauenswürdigen Partner" beim Erkennung von Beleidigungen unter anderem die noch umstrittenere Amadeu-Antonio-Stiftung an. Bei den Grünen, die die Steffen-Forderung auch schon im Bundestag vorbrachten, sieht man das bislang - anders als in Sozialen Medien - nicht als Problem an. Die Redefreiheit scheint bei der Ökopartei derzeit nicht allzu hoch im Kurs zu stehen. Als der Tübinger Bürgermeister Boris Palmer darauf beim Parteitag am Wochenende hinwies, hielt man ihm - quod erat demonstrandum - entgegen, er solle "die Fresse halten".

Empfohlener redaktioneller Inhalt

Mit Ihrer Zustimmmung wird hier eine externe Buchempfehlung (Amazon Affiliates) geladen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen (Amazon Affiliates) übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.