Bundesgerichte: Parlament erlaubt Live-Streaming von Urteilsverkündungen

Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf beschlossen, wonach Urteilsverkündungen der obersten Bundesgerichte über Internet und Fernsehen übertragen werden dürfen. Auch für mündliche Verhandlungen kommen neue Regeln.

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Richterbank

(Bild: dpa, Uli Deck)

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In seltener Einstimmigkeit hat der Bundestag am Donnerstag eine Gesetzesinitiative verabschiedet, wonach Interessenten wichtige Urteilsverkündungen der obersten Bundesgerichte künftig prinzipiell live im Fernsehen, Radio oder Internet verfolgen können sollen. Alle Fraktionen stellten sich hinter einen entsprechenden Entwurf der Bundesregierung, den die Abgeordneten auf Basis einer Empfehlung des federführenden Rechtsausschusses nur noch geringfügig einschränkten. Mit dem Schritt soll die Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren erweitert und der Rechtsstaat mehr Menschen nähergebracht werden.

Tribunale wie das Bundsverfassungsgericht, der Bundesgerichtshof sowie die höchsten Instanzen etwa für patent- oder arbeitsrechtliche Streitigkeiten müssen im Einzelfall einer solchen Live-Übertragung zustimmen. Der zunehmende Umgang mit modernen Kommunikationsformen lasse das seit 1964 bestehende generelle Verbot von Fernseh- und Rundfunkaufnahmen in Gerichtssälen aber nicht mehr zeitgemäß erscheinen, hieß es von Regierungsseite.

Generell soll es auch zulässig werden, Tonaufnahmen mündlicher Verhandlungen in einen Arbeitsraum direkt vor Ort für Medienvertreter zu übertragen. Die Regierung geht davon aus, dass dies in rund 30 Verfahren angeordnet werden dürfte. Zudem wird die Möglichkeit geschaffen, Gerichtsverfahren von herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung zu wissenschaftlichen und historischen Zwecken vollständig aufzuzeichnen. Die Volksvertreter haben diese Klausel aber auf Tonaufnahmen begrenzt; ein Videoarchiv, wie es das Bundeskabinett noch ins Spiel gebracht hatte, soll es nicht geben. Zudem hat das Parlament klargestellt: "Die Aufnahmen sind nicht zu den Akten zu nehmen und dürfen weder herausgegeben noch für Zwecke des aufgenommenen oder eines anderen Verfahrens genutzt oder verwertet werden".

Das Vorhaben dient ferner dazu, gesamte Gerichtsverfahren für Personen mit Sprach- und Hörbehinderungen besser barrierefrei zugänglich zu machen. So soll die leichtere Inanspruchnahme von Gebärdensprachdolmetschern oder anderen geeigneten Kommunikationshilfen gesetzlich verankert werden. Dadurch entstehende Kosten werden nicht mehr nur im Rahmen der mündlichen Verhandlung erstattet. (kbe)